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zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 12.10.2009 10:25:12

Markenrechtsverletzung:

Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1221
Ich habe Privat eine Internetseite und hab follgende E-Mail erhalten.
Wie soll ich das Handhaben da sich die Domains in der Aussprache schon unterscheiden?

"Sehr geehrter Herr Schwangler!

Ich bin der Betreiber des Eventfotografie Portals www.eventshooters.com und bin Inhaber der Marke "Eventshooters" in Österreich.

Sie betreiben unter "www.eventshoots.com" ein ähnliches Portal, und sind offensichtlich auch in Österreich tätig bzw. Sie sprechen mit dem Portal österreichische Benutzer an.

Da Ihre URL meinem Markenwortlaut sehr ähnlich ist besteht für die Benutzer eine Verwechslungsgefahr mit meiner Marke.

Ich möchte vermeiden rechtlich gegen diese Markenrechtsverletzung vorzugehen, sondern würde eine anderweitige Lösung, möglicherweise auch eine Kooperation bevorzugen. Bitte kontaktieren Sie mich, am besten telefonisch, wenn Sie ebenfalls an einer gütlichen Einigung interessiert sind.

mfg

Thomas Gattinger
Geschäftsführer
"


Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 12.10.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 12.10.2009 12:26:37
Rechtsanwalt LL.M. Matthias Kassner
Reinhardtstraße 15, 10117 Berlin, Tel: (030) 48825750, Fax: (030) 48825751
Vertragsrecht, allgemein, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Markenrecht, Arbeitsrecht
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Geehrter Ratsuchender,

Ihre Frage möchte ich wie folgt beantworten:

Nach dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass Sie durch das Betrieben Ihrer Website ein österreichisches Markenrecht verletzen. Grundlage der rechtlichen Beurteilung ist dabei österreichisches Markenrecht, da sich der Markenrechtsinhaber vorliegend auf eine österreichische Marke stützt. Österreichisches und deutsches Markenrecht sind sich in Aufbau und Funktionsweise weitestgehend ähnlich.

Folgende Voraussetzungen müssten für das vorliegen einer Markenrechtsverletzung nach dem österreichischen Markenschutzgesetzt (ÖMarkenG) erfüllt sein.

1. Das Betreiben Ihrer Website muss (wie auch im deutschen Markenschutzrecht) nach § 10 ÖMarkenG ein Handeln im „geschäftlichen Verkehr“ darstellen. Die deutschen Gerichte legen diesen Begriff weit aus und ist es davon auszugehen, dass dies im österreichischen Recht im Sinne eines umfänglichen Markenschutzes ähnlich ist. Erfasst wird jede selbständige, wirtschaftliche Zwecke verfolgende Tätigkeit, in der eine Teilnahme am Erwerbsleben zum Ausdruck kommt. Es kommt grundsätzlich weder auf die Erzielung eines Gewinns, noch auf die Entgeltlichkeit des Marktverhaltens an. Ebenso ist es grundsätzlich unerheblich, ob ein Unternehmer oder eine Privatperson am Markt handelt. Es wird aber bei Unternehmern und Kaufleuten ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vermutet. Nicht zum geschäftlichen Verkehr gehören Handlungen rein privater Natur. Diese Grundsätze gelten auch im Internetverkehr.

Sie sollten anhand dessen überprüfen, ob die von Ihnen betriebene Website in rechtlicher Hinsicht tatsächlich als privat zu qualifizieren ist.

2. Das von Ihnen verwendete Zeichen muss nach § 10 Absatz 1 Nr. 2 ÖMarkenG der geschützten Marke zumindest ähnlich sein und Sie müssten es auch für ähnliche Waren oder Dienstleistungen benutzen.

Ob dies in Ihrem Fall so ist, kann ich anhand der mir vorliegenden Informationen nicht abschließend entscheiden. Dazu müsste zunächst das von Ihnen verwendete Zeichen/Domain mit der geschützten Marke verglichen werden. Dabei kommt es u.a. auf die klangliche, die schriftbildliche und die begriffliche Verwechslungsgefahr an.

Des weiteren müsste untersucht werden, ob Sie in der gleichen oder zumindest einer ähnlichen Branche wie der Markeninhaber tätig sind.

3. Da die vom Markenrechtsinhaber geltend gemachte Marke als österreichische Marke auch nur in Österreich Markenschutz genießt (anders nur, wenn es sich um eine EU-Marke handelt), müsste sich der von Ihnen ausgeübte Betrieb der Website auch in Österreich als Markenverletzung ausgewirkt haben. Unter welchen Voraussetzungen dies nach österreichischem Recht der Fall ist, kann ich Ihnen in diesem Rahmen nicht abschließend klären. In der deutschen Rechtsprechung und Literatur werden dazu verschiedene Ansichten vertreten. Es kristallisiert sich mittlerweile heraus, dass die Möglichkeit eine bestimmte Website in einem anderen Land aufzurufen jedenfalls allein nicht ausreichen kann, dort auch eine Markenrechtsverletzung anzunehmen. Es ist zumindest erforderlich, dass die Website auch dazu bestimmt ist, in dem anderen Staat abgerufen zu werden.

Ob eine Markenverletzung vorliegt, könnte der Markenrechtsinhaber gemäß Art. 5 Z 3 EuGVVO von einem österreichischen Gericht prüfen lassen.

Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Matthias Kassner
Rechtsanwalt

Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 12.10.2009 12:39:26

Geehrter Ratsuchender,

ich möchte meine Antwort noch wie folgt ergänzen:

Sollte nach den oben dargestellten Grundsätzen die Möglichkeit bestehen, dass Sie die österreichische Marke durch den Betrieb Ihrer Website verletzen, so wäre es sicherlich ratsam, sich mit dem Markenrechtsinhaber in Verbindung zu setzen. In Frage käme dann entweder, wie von diesem vorgeschlagen, eine Kooperation oder eine sonstige Erlaubnis.

Falls eine Markenrechtsverletzung demgegenüber
ausgeschlossen ist, können Sie Ihre Domain weiterhin nutzen, ohne eine Erlaubnis des Markenrechtsinhabers zu benötigen.

Mit besten Grüßen
Matthias Kassner
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 12.10.2009 12:55:54

Vielen Dank für ihre Auskunft.

es geht ja eigentlich nur um die Domain.

Sind sich die Domain's
eventshoots.com
eventshooters.com
so ähnlich das das mit dem Makenrecht "eventshooters" problematisch ist ?

Würd das jetzt bei eventshooter.com oder eventshooters.com verstehen.

Unsere Logos Unterscheiden sich in Form und Schrift.

Der bereich ist sich ähnlich jedoch erzielen wir keinen Gewinn und der Markeninhaber schon.

Würd es reichen den Östereichischen Usern eine andere Domain mitzuteilen.

MfG
Schwangler Markus
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 12.10.2009 14:11:14

Geehrter Ratsuchender,

Ihre Nachfrage möchte ich wie folgt beantworten:

Der von Ihnen verwendete Domainname ist unter markenrechtlichen Gesichtspunkten problematisch, da hier insbesondere klangliche Verwechslungsgefahr mit der geschützten Marke besteht.

Die unterschiedlichen Endungen nach dem Wortstamm „eventshoot" sind nicht geeignet die Gefahr der Verwechslung auszuschließen, da sie selbst wenn überhaupt nur eine sehr geringe Kennzeichnungskraft besitzen.

Um Ihnen ein Beispiel zu nennen: In der Sache „salvent/Salventerol" entschied der (deutsche) Bundesgerichtshof, dass eine klangliche Verwechslungsgefahr vorliege, da dem Wortanfang im Geschäftsverkehr regelmäßig eine höhere Bedeutung zugemessen wird, als dem Wortende.

Ob die Logos in Form und Schrift so unterschiedlich sind, dass dadurch die klangliche Verwechslungsgefahr beseitigt wird, ist zu bezweifeln. In der Rechtsprechung wird dem Klang regelmäßig ein größeres Gewicht beigemessen als dem Schriftbild.

Dass Sie mit dem Betrieb der Website keinen Gewinn erzielen, ist, wie oben unter 1. dargestellt, für sich gesehen nicht ausreichend, um ein Handeln im geschäftlichen Verkehr auszuschließen. So ist z.B. ein markenrechtsverletzendes Verhalten zu Werbe- bzw. Promotionzwecken regelmäßig als Handeln im geschäftlichen Verkehr zu werten, selbst wenn dadurch kein Gewinn erzielt oder gar Verluste gemacht werden. Dies würde insbesondere dann gelten, wenn Sie im Übrigen als Unternehmer oder Kaufmann tätig wären. Anhand der mir vorliegenden Informationen kann ich diese Frage nicht abschließend beantworten.

Die Verwendung einer anderen (nicht-ähnlichen) Domain für österreichische User würde die Markenverletzung durch den Domainnamen abstellen. Dann müsste aber auch das auf der Website verwendete Logo dementsprechend verändert werden, da auch dessen Verwendung eine Markenrechtsverletzung darstellen dürfte.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.

Mit besten Grüßen

Matthias Kassner
Rechtsanwalt

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