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Halli Hallo!
Um meine persönliche Marke hier jetzt nicht öffentlich dazustellen,benutze ich einfach einen "ausgedachten Namen"...
Meine eingetragene WORT-Marke nennt sich in der fortlaufenden Beschreibung "PARTY NIGHT"....
Ich habe mir seid ca. einem Jahr den Namen "PARTY NIGHT" als Marke eintragen lassen.(Klassen:31/35/43 Online Werbung;Betrieb einer Discothek etc...)
Heute ist mir auf einer Discotheken Homepage in der Event Beschreibung aufgefallen,daß dort der Name HAPPY PARTY NIGHT verwendet wurde...Hier wurde also mein geschütze Wortmarke um ein Wort "vorweg" erweitert...
Liegt in diesem Fall eine Markenrechtsverletzung vor und wie ist das weitere vorgehen?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Beste Grüße und vielen Dank!
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 25.5.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 25.05.2010 06:48:24 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Hendrik Peters
Kirchplatz 8, 44369 Dortmund, Tel: 0231-580999-00, Fax: 0231-580999-09
Internet und Computerrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht, Domainrecht
Bewertungen: 12
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unter Berücksichtigung der von Ihnen wiedergegebenen Fakten ist es sehr wahrscheinlich, dass hier eine Markenverletzung vorliegt.
Eine klare ja/nein-Antwort ist aber nicht möglich. Zunächst ist bei Markenverletzungen jeweils auf den konkreten Sachverhalt abzustellen. Es ist sicher sinnvoll, dass Sie hier Ihre Marke nicht wiedergeben, eine eingehende Prüfung ist jedoch erst unter Berücksichtigung aller Daten - also auch der konkreten Namen der Veranstaltungen und der sonstigen Bezüge zueinander - möglich. Zudem ist im juristischen Bereich selten eine Frage mit einem 100%igen "ja" oder "nein" zu beantworten, da letztendlich im Zweifel ein Gericht eine Entscheidung treffen muss. Als Anwalt kann jeweils nur eine Prognose erstellt werden, ob und mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Verletzung eines Rechtes vorliegt.
Ich hoffe, diese erste Analyse unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes und insbesondere auch Ihres Mindesteinsatzes hilft Ihnen weiter. Eine eingehende anwaltliche Beratung ist zu empfehlen, da nur in einer solchen Ihre Rechte und die verschiedenen Möglichkeiten zusammen mit den jeweils verbundenen Risiken umfassend dargestellt werden können.
Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle einer Verletzung Ihrer Markenrechte die Möglichkeit haben, in einem Eilverfahren (Abmahnung/Einstweilige Verfügung) Ihre Rechte zu sichern. Dies ist aber nur möglich, wenn nach Kenntnis des Rechtsverstoßes dieser schnell und ohne langes Zuwarten verfolgt wird.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 26.05.2010 09:37:18
Sehr geehrter Herr Peters.
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich habe Ihnen bereits eine Email bezüglich dem eventuellen weiteren Ablauf geschrieben...
Es wäre super,wenn Sie sich kurz dazu aüßern würden.
Viele Grüße und vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Peters.
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich habe Ihnen bereits eine Email bezüglich dem eventuellen weiteren Ablauf geschrieben...
Es wäre super,wenn Sie sich kurz dazu aüßern würden.
Viele Grüße und vielen Dank!
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 31.05.2010 08:33:03
(Die Details sind für die Öffentlichkeit nicht bestimmt und waren so in einem Telefonat besser aufgehoben.)
(Die Details sind für die Öffentlichkeit nicht bestimmt und waren so in einem Telefonat besser aufgehoben.)
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