Frage geschrieben am 18.01.2010 00:25:10
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Markenparfüm verkaufen
Rechtsgebiet: Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1004Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Brauche ich von den Markeninhabern eine Genehmigung oder Lizenz?
Ich danke im vorraus
Mit freundlichen Grüßen
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Diese Antwort ist vom 18.1.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 18.01.2010 00:59:00 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 449
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Sie benötigen keine eigentliche Lizenz oder Genehmigung. Sie müssen lediglich darauf achten, daß Sie Originalprodukte verkaufen, die Sie innerhalb der EU erworben haben.
Auch darf in dem Kaufvertrag kein Verkaufsverbot für die EU oder bestimmte Gebiete innerhalb der EG enthalten sein.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 19.01.2010 08:45:31
Ok,danke für ihre Antwort.
Darf ich auch Fotos von den Produkten machen?
Ich bedanke mich im vorraus.
Mit freundlichem Gruß
Ok,danke für ihre Antwort.
Darf ich auch Fotos von den Produkten machen?
Ich bedanke mich im vorraus.
Mit freundlichem Gruß
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 19.01.2010 20:42:28
Sehr geehrte Ratsuchende,
wenn die Fotos unmittelbar im Zusammenhang mit dem Verkauf der Produkte verwendet werden, können Sie auch Fotos der Produkte machen.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Sehr geehrte Ratsuchende,
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Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
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