Markenname verwendet (Ebay)Vorbeugende Unterlasssungserklärung? Noch keine Abmahnung!
09.05.2010 20:41 |
Preis: ***,00 € |
Beantwortet von
| in unter 1 Stunde
Preis: ***,00 € |
Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
| in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Frau/Herr RA,
bei eBay wurde ein Angebot gelöscht wegen Verstoß gegen das Markenrecht: markenrechtsverletzende Angebotsbeschreibung.
Ebay hat mitgeteilt, dass das Angebot gelöscht werden musste, da wir einen geschützten Markennamen verwendet haben und der Rechteinhaber X.XX Ebay aufgefordert hat, das betreffende Angebot zu entfernen.
Hat auf das VeRi Programm hingewiesen.
Die E-Mail-Adresse des Rechteinhabers X.XX wurde mitgeteilt!!!
Nach der Löschung befürchten wir nun, dass eine Abmahnung folgt.
Ich bin gewerblicher Händler.
Leider haben wir in der !!! Artikelbezeichung !!! einen geschützten Markennamen unbewußt verwendet!
Wir haben alles geschrieben, was uns zu Köln eingefallen ist.
Leider auch diesen Namen!
In der Textbeschreibung selbst wurde der Name X.XX nicht verwendet!
Auch nicht, dass es ein Artikel des X.XX ist!
Auch das Foto ist keinesfalls mit der Marke in Verbindung zu bringen!
Deshalb meine Fragen:
1.) Sollte ich eine "freiwillige vorbeugende Unterlassungserklärung" abgeben,in der ich mich verpflichte diesen geschützten Markennamen nicht mehr zu verwenden?
2.) Wenn Ja: Sollte ich diese vorab per Mail/FAX dem Rechteinhaber zusenden?
+ zusätzlich morgen per Einschreiben/Rückschein?
3.) Wenn Ja: Könnte ich direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen, damit Sie mir eine Unterlassungsverpflichtungserklärung zur Verfügung stellen?
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
Wir haben 18 weitere Antworten zum Thema:
Markenname verwendet
Markenname verwendet









