366.381
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
935 Besucher | 4 Anwälte online
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook

Markenname verwendet (Ebay)Vorbeugende Unterlasssungserklärung? Noch keine Abmahnung!


09.05.2010 20:41 |
Preis: ***,00 € |

Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla


| in unter 1 Stunde

Sehr geehrte Frau/Herr RA,

bei eBay wurde ein Angebot gelöscht wegen Verstoß gegen das Markenrecht: markenrechtsverletzende Angebotsbeschreibung.

Ebay hat mitgeteilt, dass das Angebot gelöscht werden musste, da wir einen geschützten Markennamen verwendet haben und der Rechteinhaber X.XX Ebay aufgefordert hat, das betreffende Angebot zu entfernen.
Hat auf das VeRi Programm hingewiesen.

Die E-Mail-Adresse des Rechteinhabers X.XX wurde mitgeteilt!!!

Nach der Löschung befürchten wir nun, dass eine Abmahnung folgt.

Ich bin gewerblicher Händler.


Leider haben wir in der !!! Artikelbezeichung !!! einen geschützten Markennamen unbewußt verwendet!

Wir haben alles geschrieben, was uns zu Köln eingefallen ist.
Leider auch diesen Namen!

In der Textbeschreibung selbst wurde der Name X.XX nicht verwendet!

Auch nicht, dass es ein Artikel des X.XX ist!

Auch das Foto ist keinesfalls mit der Marke in Verbindung zu bringen!


Deshalb meine Fragen:

1.) Sollte ich eine "freiwillige vorbeugende Unterlassungserklärung" abgeben,in der ich mich verpflichte diesen geschützten Markennamen nicht mehr zu verwenden?

2.) Wenn Ja: Sollte ich diese vorab per Mail/FAX dem Rechteinhaber zusenden?
+ zusätzlich morgen per Einschreiben/Rückschein?

3.) Wenn Ja: Könnte ich direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen, damit Sie mir eine Unterlassungsverpflichtungserklärung zur Verfügung stellen?

Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 18 weitere Antworten zum Thema:
Markenname verwendet
09.05.2010 | 20:54

Antwort

von

Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
687 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank zunächst für Ihre Anfrage!

1.) Sollte ich eine "freiwillige vorbeugende Unterlassungserklärung" abgeben,in der ich mich verpflichte diesen geschützten Markennamen nicht mehr zu verwenden?

Ob hier eine Markenrechtsverletzung vorliegt, läßt sich ohne Kenntnis des genauen Markennamens und der Branche, in denen Sie und das andere Unternehmen tätig sind, leider nicht abschließend klären.

Nach Ihrer Schilderung besteht jedoch eine recht hohe Wahrscheinlichkeit einer Markenrechtsverletzung, da auch die Verwendung eines Markennamens in der Artikelbeschreibung bei E-Bay nach der Rechtsprechung eine markenrechtliche Verwendung darstellt, die im Einzelfall zu einem Markenrechtsverstoß führen kann (sofern der Markenname unberechtigt verwendet worden ist).

Eine Markenrechtverletzung kann nur bei einer Branchennähe bestehen, was in Ihrem Fall noch geprüft werden müsste.

Sollte anhand dieser Prüfung eine Markenrechtsverletzung vorliegen, empfiehlt sich eine vorbeugende Unterlassungserklärung, um zumindest zu verhindern, dass eine Kostentragungspflicht in Bezug auf die Anwaltskosten der Gegenseite besteht.

Hier wird es dann einen regelrechten Wettlauf geben, wer schneller ist. Die Gegenseite oder Sie mit der vorbeugenden Unterlassungserklärung.


2.) Wenn Ja: Sollte ich diese vorab per Mail/FAX dem Rechteinhaber zusenden?
+ zusätzlich morgen per Einschreiben/Rückschein?

Ja, es sollte so schnell wie möglich geschehen, also vorab per Fax und/oder Mail und parallel per Einschreiben.


3.) Wenn Ja: Könnte ich direkt mit Ihnen Kontakt aufnehmen, damit Sie mir eine Unterlassungsverpflichtungserklärung zur Verfügung stellen?

Hier müsste der genaue Fall bekannt sein, also insbesondere der Name der Gegenseite (einschließlich vollständiger Adresse ) sowie der genaue Verstoß.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es sich vorliegend um ein Erstberatungsforum handelt und die Erstellung einer Unterlassungserklärung einen konkreten Auftrag darstellt.

Sehr gerne wäre ich Ihnen hierbei aber im Rahmen einer gesonderten Mandatierung behilflich. Ich verfüge in diesem Bereich über hinreichende Erfahrungen. Bei Interesse können Sie sich sehr gerne an meine unten genannte E-Mailadresse wenden, damit ich Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten kann.

Ich möchte Sie gerne noch abschließend auf Folgendes hinweisen:

Die von mir erteilte rechtliche Auskunft basiert ausschließlich auf den von Ihnen zur Verfügung gestellten Sachverhaltsangaben.
Bei meiner Antwort handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes, die eine vollumfängliche Begutachtung des Sachverhalts nicht ersetzen kann.So kann nämlich durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen eine völlig andere rechtliche Beurteilung die Folge sein.

Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen geholfen haben. Sie können mich natürlich gerne über meine E-Mail-Adresse oder die Nachfrageoption mit mir Verbindung aufnehmen.


Ich wünsche Ihnen noch einen angenehmen Sonntagabend!

Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Heilsbergerstr. 16
27580 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de
Tel. 0471/3088132
Fax.0471/57774


Mit freundlichem Gruß von der Nordseeküste

Dipl.-Jur. Danjel-Philippe Newerla, Rechtsanwalt

Stresemannstr. 46
27570 Bremerhaven
kanzlei.newerla@web.de oder info@kanzlei-newerla.de

Tel. 0471/140240 (Sekretariat) o. 0471/140241 (Durchwahl)

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Dipl. Jur. Danjel-Philippe Newerla
Bremerhaven

687 Bewertungen
FACHGEBIETE
Erbrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Wettbewerbsrecht, Zivilrecht, Gesellschaftsrecht, Miet und Pachtrecht