Markenname verwendet(Ebay)/Unterlassungserklärung/Was ist mit den beendeten Angeboten
| 16.05.2010 21:04 |
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht
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Rechtsanwältin Isabelle Wachter
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MARKENRECHT/Internet-Recht
Sehr geehrte Frau/Herr RA,
wir sind gewerbliche Händler und haben bei eBay einen geschützten Markennamen verwendet.
Da das Ebay Angebot gelöscht wurde, hatten wir eine Abmahnung bereits erwartet und deshalb im Vorfeld mit dem Markeninhaber Kontakt aufgenommen und uns entschuldigt.
Es wurde auf die Anwaltsgebühr verzichtet, aber ich wurde förmlich abgemahnt und habe folgende Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung unterschrieben.
Herr .……….
verpflichtet sich gegenüber der
XXXXXX
1. Es ab sofort zu unterlassen, (Artikel um den es geht) unter Verwendung der Bezeichnung „XXXXX" im Geschäftsverkehr insbesondere im Internet zu bewerben, anzubieten und zu verkaufen.
2. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe von XXXX Euro an die XXXXX zu zahlen.
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Meine Sorge:
In der Vergangenheit haben wir diesen Artikel mehrmals erfolglos versucht zu verkaufen.
Wenn man z.b. bei Google den Artikel genau mit dieser Bezeichnung sucht, dann erscheint er mehrmals im Internet (natürlich als beendetes Ebay-Angebot!).
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Eine Unterlassung gebe ich doch immer für die Zukunft ab.
In der Unterlassungserklärung steht …ab sofort zu unterlassen... insbesondere im Internet zu bewerben, anzubieten und zu verkaufen.
Meine Frage:
1.) Ist es ein Problem, wenn in den Suchmaschinen z.b. bei Google noch die !!! beendeten !!!Ebay-Angebote
(mit dem abgemahnten Markennamen)
gefunden werden können???
Könnte dies als bewerben gesehen werden? - alle Angebote sind beendet.
Angeboten wird der Artikel nicht mehr – alle Angebote sind beendet.
Verkauft werden kann der Artikel nicht mehr – der Artikel wurde vernichtet.
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Ich hätte sehr gerne eine Löschung in den Suchmaschinen beantragt (vorsorglich um gar kein Risiko einzugehen).
Laut Ebay – Kundendienst können aber die bereits beendeten Artikel nicht sofort entfernt werden. Sondern werden nach 60 Tagen automatisch von der Ebay-Seite entfernt.
(Sind dann aber vermutlich immer noch im Internet auffindbar).
Mit freundlichen Grüßen
Trifft nicht Ihr Problem?
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