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Ein Unternehmen ist mit einem einzigen Produkt am deutschen Markt vertreten, z.B. Dachziegel. Es möchte eine Wort-Bild-Marke eintragen lassen, deren Wort-Bestandteil eindeutig ist und deren Bild-Bestandteil auf einem eigenen Entwurf beruht, der jedoch einen Gegenstand thematisiert, den ein anderes Unternehmen bereits auf andere Weise thematisiert hat. Dieses andere Unternehmen ist ebenfalls mit Produkten der Klasse 19 am Markt vertreten, nicht jedoch mit Dachziegeln.
Frage: Der Anmelder möchte seine Marke für das Produkt Dachziegel als Untergruppe von Baumaterialien der Klasse 19 beschränkt anmelden. Ist eine Konkretisierung/Beschränkung innerhalb einer Klasse möglich oder sind die vorgegebenen Begrifflichkeiten (Baustoffe) bindend?
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 24.10.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 24.10.2008 21:20:11 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Robert Weber
Kaiserin Augusta Allee 102, 10553 Berlin, Tel: 030 36445774, Fax: 030 36445772
Kaufrecht, Mietrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Vertragsrecht, Medienrecht
Bewertungen: 459
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:
Eine Konkretisierung/Beschränkung innerhalb einer Klasse ist nicht möglich.
Wenn in einer Klasse bereits eine Marke eingetragen ist, deren Wort- oder Bildbestandteil der von Ihnen angestrebten Marke zu ähnlich ist, können Sie die von Ihnen angestrebte Marke nicht eintragen lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
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