Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 11 weitere Antworten zum Thema Markenanmeldung.
Folgende Annahme: eine Marke XYZ wird am 1 April 2009 von Person A eingereicht. Am 20 April reicht Person B ebenfalls die Marke XYZ ein.
- Haben nun beide Personen die Marke
oder
- nur Person A
Kann das Amt bei Einreichung am 20. April erkennen, dass schon die Einreichung am 1 April vorlag und das Prozedere für Person B stoppen?
Denke einfache rechtliche Fragen für den Fachmann.
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 5.4.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 05.04.2009 22:37:32 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz Malte Mörger, LL.M.
Sachsenring 43, 50677 Köln, Tel: 0221-233240, Fax: 0221-233241
Kaufrecht, Medienrecht, Zivilrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
Bewertungen: 44
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ich beantworte Ihre Fragen wie folgt, wobei ich unterstelle, dass die Markenanmeldungen sich auf gleiche Waren bzw. Dienstleistungen beziehen:
1) Die ältere Markenanmeldung hat die bessere Priorität (§ 6 MarkenG), so dass Person A der Person B später die Benutzung der Marke verbieten könnte (§ 14 MarkenG). Person A könnte gegen die Anmeldung der Marke B auch mit einem Widerspruch gegen die Anmeldung vorgehen § 42 MarkenG).
2) Die Frage, ob das Amt die erste Markenanmeldung bei Prüfung der zweiten Markenanmeldung erkennen kann, ist wegen vorgesagtem zunächst unerheblich, weil das Amt auch die zweite Marke eintragen wird, wenn nicht der erste Anmelder gegen die zweite Anmeldung einen Widerspruch einlegt.
Ich hoffe, dass Ihre Fragen hiermit beantwortet sind, andernfalls nutzen Sie die kostenlose Nachfragefunktion.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 05.04.2009 22:48:53
Hallo danke für die info: wird der wiederspruch beim amt eingelegt oder bei person B? kann ein markenanwalt bei einer prüfung der marke auf haltbarkeit so früh die einreichung der marke durch Person A erkenne? oder erst nachdem die marke xyz eingetragen ist?
Hallo danke für die info: wird der wiederspruch beim amt eingelegt oder bei person B? kann ein markenanwalt bei einer prüfung der marke auf haltbarkeit so früh die einreichung der marke durch Person A erkenne? oder erst nachdem die marke xyz eingetragen ist?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 07.04.2009 19:39:58
Sehr geehrter Fragesteller,
1. der Widerspruch ist beim Deutschen Patent- und Markenamt einzulegen.
2. Das Amt veröffentlicht bereits die Anmeldung der Marke kurz nach dem Eingang der Anmeldung dort; auch online und für jeden einfach recherchierbar unter https://dpinfo.dpma.de/.
MfG Mörger
Sehr geehrter Fragesteller,
1. der Widerspruch ist beim Deutschen Patent- und Markenamt einzulegen.
2. Das Amt veröffentlicht bereits die Anmeldung der Marke kurz nach dem Eingang der Anmeldung dort; auch online und für jeden einfach recherchierbar unter https://dpinfo.dpma.de/.
MfG Mörger
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