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Ich möchte eine Marke gründen. Auf dem Produkt und im Logo wäre aber eine Landesflagge. Kann ich eine Landesflagge nutzen? Oder einen Teil davon wie z.B. das Ahornblatt der Kanada-Fahne? Oder "Schwarz-Rot-Gold"? Oder den inneren Kreis der Korea-Flage in blau/rot?Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 10.2.2010 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 10.02.2010 14:54:28 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 575
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
In diesem Zusammenhang sind die Vorschriften § 145 MarkenG und § 124 OWiG zu beachten.
Nach § 145 Abs. 1 Ziff. 1 MarkenG handelt ordnungswidrig, wer im geschäftlichen Verkehr widerrechtlich in identischer oder nachgeahmter Form
ein Wappen, eine Flagge oder ein anderes staatliches Hoheitszeichen oder ein Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder weiteren Kommunalverbandes zur Kennzeichnung von Waren oder Dienstleistungen benutzt.
Nach § 124 Abs. 1 OWiG handelt Ordnungswidrig , wer unbefugt
1. das Wappen des Bundes oder eines Landes oder den Bundesadler oder den entsprechenden Teil eines Landeswappens oder
2. eine Dienstflagge des Bundes oder eines Landes benutzt, wobei den in § 124 Absatz 1 OWiG genannten Wappen, Wappenteilen und Flaggen stehen gleich stehen, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
Die Bundesflagge sollten Sie auf keinen Fall verwenden.
Die Verwendung von Teilen einer Landesflagge ist nach meiner Ansicht unproblematisch, wenn es sich jedenfalls insgesamt nicht um eine nachgeahmte Form eines
Wappens bzw. einer Flagge handelt.
Ihre Marke sollten Sie aber unbedingt von einem Kollegen prüfen lassen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
Ergänzende Informationen vom Anwalt geschrieben am 10.02.2010 15:08:49
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Anschrift scheint nicht zustimmen. Darüber hinaus sind Sie nicht in F. a.M. sondern in Bad H. ansässig.
Ich bitte insoweit kurzfristig um entsprechende Aufklärung, da Ihre Anfrage ansonsten nicht mehr veröffentlicht bliebe.
Eine kostenlose Nachfrage würde vor diesem Hintergrund ebenfalls ausscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Anschrift scheint nicht zustimmen. Darüber hinaus sind Sie nicht in F. a.M. sondern in Bad H. ansässig.
Ich bitte insoweit kurzfristig um entsprechende Aufklärung, da Ihre Anfrage ansonsten nicht mehr veröffentlicht bliebe.
Eine kostenlose Nachfrage würde vor diesem Hintergrund ebenfalls ausscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
RA K. Roth
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 10.02.2010 15:31:24
Ich bin Stammkunde bei "Frag-einen-Anwalt" und bisher ging immer alles glatt. Habe noch eine Anfrage per Mail geschickt. Aber danke, dass Sie mich darauf aufmerksam machen.
Meinen Sie, ich darf nur das Maple-Leaf in rot alleine verwenden? Evtl. gibt es einen Designer, der es entworfen hat - daher sollte ich es ein wenig abändern denke ich...
Ich bin Stammkunde bei "Frag-einen-Anwalt" und bisher ging immer alles glatt. Habe noch eine Anfrage per Mail geschickt. Aber danke, dass Sie mich darauf aufmerksam machen.
Meinen Sie, ich darf nur das Maple-Leaf in rot alleine verwenden? Evtl. gibt es einen Designer, der es entworfen hat - daher sollte ich es ein wenig abändern denke ich...
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 10.02.2010 15:48:56
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihren klärenden Nachtrag.
Hinsichtlich des Ahornblatts gibt es verschiedene Formen, nicht unbedingt die Form mit den elf Spitzen sollte verwendet werden.
Diese Frage müsste aber weiter geprüft werden, ob es hier nicht einschlägige Rechtsprechung gibt.
Mit freundlichen Grüßen
aus Hamburg
RA K. Roth
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihren klärenden Nachtrag.
Hinsichtlich des Ahornblatts gibt es verschiedene Formen, nicht unbedingt die Form mit den elf Spitzen sollte verwendet werden.
Diese Frage müsste aber weiter geprüft werden, ob es hier nicht einschlägige Rechtsprechung gibt.
Mit freundlichen Grüßen
aus Hamburg
RA K. Roth
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