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Frage geschrieben am 07.02.2011 13:07:25

Mann (Brite) bleibt voraussichtlich in Spanien - Besuchsrecht für 1jährige Tochter?

Rechtsgebiet: Familienrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 708
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 27 weitere Antworten zum Thema Besuchsrecht.
Guten Tag, ich finde einfach nicht die Lösung zu meiner Problematik, die Rechtslage erscheint mir sehr schwammig zu sein:
Mein Mann (Brite) und ich (Deutsche) haben (Ende 2006) in Spanien geheiratet und dort teilweise auch gelebt, wobei ich immer meinen 1. Wohnsitz in Deutschland behalten habe. Ich wollte auch bereits seit über 2,5 Jahren zurück nach Deutschland, war sehr viel hier, konnte aber meinen Mann nicht überzeugen. Unser Kind ist allerdings ebenfalls in Deutschland geboren und hier gemeldet, hat den dtsch. Reisepass.
Nun will sich mein Mann scheiden lassen. Er hat sich um das Kind bislang so gut wie gar nicht gekümmert, es praktisch vernachlässigt, sodass keinerlei vertrauensvolle, stabile Bindung zwischen Kind und Vater entstehen konnte.
Ich bin bereits mit dem Kind komplett nach Deutschland zurückgekehrt, was von Anfang an klar war und nicht nur mit dem Einverständnis des Vaters geschah, sondern sogar mehrmals als Vorschlag von ihm kam.
Jedoch habe ich darüber nichts Schriftliches, und mein Mann verhält sich nun sehr unberechenbar, will mich unter Druck setzen, sagt plötzlich, es sei ja noch gar nicht klar, bei wem das Kind leben werde, bei mir oder bei ihm.
Zusätzlich habe ich nun gehört, dass er eine Kindesrückführung beim spanischen Gericht einklagen könnte, da ich nichts Schriftliches von ihm habe, könnte er mich wegen Kindesmitnahme verklagen. Momentan traue ich ihm fast alles zu...
(Er selbst befindet sich allerdings seit Januar und mit kurzen Unterbrechungen noch mindestens bis April in den USA - wäre es dann überhaupt möglich, wegen so etwas zu klagen??)
Ich möchte weder meinem Kind den Vater vorenthalten noch umgekehrt, aber mein Mann hat bei seinem Vorschlag zur "gütlichen Einigung" bei seinem Anwalt auch geschrieben, er möchte das Kind alle 6 Wochen für 1 ganze Woche, alle 15 Wochen für 1 ganze Woche und im Sommer für 1 ganze Woche bei sich haben. Und ich solle mich verpflichten, unsere Tochter mindestens die Hälfte des Weges zu ihm zu bringen.
Ich bin der Meinung, dass ich ein Kind von 13 Monaten nicht einfach über Nacht bei ihm lassen kann, v.a., da ja bislang keinerlei Beziehung, keine Bindung besteht und sie sehr "mama-fixiert" ist.
Meiner Ansicht nach sollte er das Kind vorerst nur hier in Deutschland besuchen kommen. Die finanziellen Mittel hat er, ich verfüge derzeit über keinerlei Einkommen.
Kann ich verpflichtet werden, ihm das Kind nach Spanien zu bringen, und dann auch noch dass es bei ihm übernachtet?? Ist aufgrund unseres 1. Wohnsitzes und unserer Nationalität kein Schutz vom deutschen Gesetz möglich?
Das Kind hat bereits hier sein vertrautes Umfeld sowie Stabilität und Verlässlichkeit. In Spanien ist niemand, hier gibt es Grosseltern, Onkel, Paten, etc.
Könnte ich von hier aus ein Verfahren zum "Aufenthaltsbestimmungsrecht" anstreben? Oder könnte dies von Spanien aberkannt werden?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.



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