Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
328127
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 16.08.2010 12:46:17

Mangelhafter Gasanlagen-Einbau: Welche Ansprüche?

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 866
Sehr geehrte Damen und Herren,

Im August 2007 wurde von einer offiziellen Werkstatt in meinem PKW eine Gasanlage eingebaut.

In Folge dieses Einbaus leuchtete jedes Mal bei Inbetriebnahme des Wagens die Motor-Kontroll-Leuchte auf.

Auf Grund dieses Mangels war der PKW bis heute ca. 16 Mal in der betreffenden Werkstatt. Die Werkstatt konnte den Mangel bis heute nicht beseitigen. Die Versuche waren jedesmal kostenlos (Gewährleistung).

Nach vorheriger Ankündigung und Fristansetzung an die alte Werkstatt wurde der PKW vor Kurzem einer anderen Werkstatt übergeben, um den Mangel zu beseitigen. Auch diese Werkstatt konnte den Mangel nicht beheben (aber den entscheidenden Hinweis geben)

Meine Fragen:

- kann man die Rechnung (aus dem Jahr 2007) über den Einbau der Gasanlage nachträglich wegen dem Mangel mindern? [Kausalzusammenhang zw. Einbau und Aufleuchten der Lampe müsste wohl durch Gutachten bewiesen werden ist aber offensichtlich und anerkannt]

- existiert ein Anspruch auf Schadenersatz? (Wagen ist ein Geschäftsfahrzeug --> Verdienstausfall an den Tagen, in denen er in der Werkstatt stand; die Werkstatt ist ca. 30 km entfernt --> Anfahrt und jedes Mal 1,5 h Zeitaufwand); gibt es hier eine Bemessungsgrundlage?

- es wurden zwischenzeitlich Reparaturen von der alten Werkstatt an dem Wagen vorgenommen, die bei mängelfreier Gasanlage nicht notwendig gewesen wären. Sollte ein Gutachten die Überflüssigkeit bestätigen - könnten diese Rechnungen zurückgefordert werden?

- muss die alte Werkstatt die Rechnung von der neuen übernehmen, die nach 16 Versuchen mit der Fehlerbehebung beauftragt wurde (zwar erfolglos, hat aber zuindest den entscheidenden Tip geliefert)

- existieren weitere Ansprüche?

- wie ist erfahrungsgemäss die Durchsetzungsmöglichkeit im Prozess?

- Alternative: Angenommen es handelt sich bei der Gasanlage um eine Fehlkonstruktion des Herstellers, könnte sich die Werkstatt in diesem Fall von allen Ansprüchen befreien?


Anmerkung 1: Das ich 16 Mal den Wagen vorbeigebracht habe resultiert nur auf der Zusage, das Problem doch noch in den Griff zu bekommen.

Anmerkung 2: Da ich selbstständig bin, bedeutete die Zeit um zur Werkstatt zu fahren jedesmal einen Verdienstausfall für mich.


Besten Dank

Mit freundlichen Grüssen



Antwort geschrieben am 16.08.2010 13:14:31
Rechtsanwalt Manfred Kaussen
Calauer Str. 33, 01983 Großräschen, Tel: 035753 5914, Fax: 035753 16660
Arbeitsrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Zivilrecht, Familienrecht
Bewertungen: 127
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte Ratsuchende,

Sie können Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz geltend machen, falls noch keine Verjährung eingetreten ist. Die Verjährungsfrist beträgt dabei zwei Jahre. In Ihrem Fall ist daher sorgfältig zu überprüfen, ob die Verjährungsfrist aufgrund der bisherigen Reparaturversuche noch nicht abgelaufen ist.

Schadensersatz könnte dann für nicht notwendige Reparaturen, selbst vorgenommene Reparaturen nach fehlgeschlagener Nachbesserung, Nutzungsausfallzeiten, Gutachterkosten und weitere Positionen im Zusammenhang mit einem Mangel verlangt werden. Zum Nutzungsausfall gibt es Tabellen, die sich am konkreten Fahrzeug und dessen Baujahr orientieren. Anderweitiger Verdienst wäre jeweils konkret zu belegen und kann nicht pauschalisiert werden.

Ob der Schadensersatz tatsächlich durchsetzbar ist, ist allerdings höchst fraglich. Es muss nämlich im Wege der sog. Vorteilsausgleichung diejenige Ersparnis gegengerechnet werden, die Sie beim Fahren im Gasbetrieb gegenüber dem Fahren im Benzinbetrieb erzielt haben. Dies Ersparnis ergibt sich regelmäßig aus den deutlich niedrigeren Kraftstoffkosten. Dies kann dazu führen, dass auch bei einer ggfls. mangelhaften Gasanlage tatsächlich gar kein finanzieller Schaden entstanden ist (z.B. LG Stendal, Urteil 20.01.2009, 23 O 437/07). Ursächlich für einen Schaden ist der Einbau der Autogasanlage, so dass mit der Situation im Benzinbetrieb verglichen werden müsste.

Sie sollten daher nach meiner Einschätzung die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen hinter einer Beseitigung des Mangels anstellen und vorrangig Mangel und Ursache ermitteln lassen.

Ich hoffe, Ihnen erste Anhaltspunkte gegeben zu haben und verbleibe

mit freundlichem Gruß

Kaussen
Rechtsanwalt


So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Verkehrsrecht letzten Monat:

25
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

328127
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

94155
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
Mangelhafter   Gasanlagen-Einbau:   Ansprüche?