Mangelfallberechnung Kindesunterhalt
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Familienrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Anja Holzapfel
| in unter 2 Stunden
Mein LG ist 3 Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Er lebt mit mir in häuslicher gemeinschaft zusammen. Bereits in 2010 kam es aufgrund einer Abänderungsklage vor Gericht zu folgendem durch das Gericht vorgeschlagenen Vergleich:
Verdienst 2010: 930,00 Euro Netto
Fahrtkosten 134,00 Euro
Verbleiben: 796,00 Euro
Selbsterhalt: 900,00 Euro
Darüber hinaus wurde hier vom Gericht ein finanzieller Vorteil unterstellt da er auch in 2010 schon mit mir zusammen gelebt hat. Ich bin Geringverdienerin und verdiene ca. 800,00 Euro monatlich.
Folgender Vergleich auf Vorschlag des Gerichts wurde 2010 getroffen:
Kind 1 (4 Jahre): 35,00 Euro
Kind 2 (5 Jahre): 35,00 Euro
Kind 3 (7 Jahre): 43,00 Euro
Ein 400,00 Euro Job wurde aufgrund der hohen Entfernung von damals 60 Km Einmalweg abgelehnt.
Die Unterhaltstitel wurden bis 30.06.2012 befristet. So das ab 01.07.2012 kein Unterhaltstitel mehr besteht.
Folgende neue Konstellation:
Mein LG ist nun im Einzelhandel täig (gelernter Einzelhandelskaufmann)
Verdienst 2012: 1065,00 Euro Netto
5 % Fahrtkosten 53,00 Euro
Verbleiben: 1012,00 Euro
Selbsterhalt nun: 950,00 Euro
Er wohnt immer noch in häuslicher Gemeinschaft zusammen.(wie in 2010) Verdienst von mir immer noch 800,00 Euro.
Es ist auch hier sehr unwahrscheinlich das ein 400,00 Euro Job gefordert wird. Da vertragliche Arbeitszeit 42,00 Std beträgt- darüber hinaus noch sehr viele Überstunden, welche nur im Rahmen der Provision aber nicht als Stundensatz vergütet werden, 6 Tage Woche, 35 Km Entfernung zum Arbeitsort
Alter Kind 1: 6 Jahre
Alter Kind 2: 7 Jahre
Alter Kind 3: 9 Jahre
1)Ich bitte um Berechnung anhand des getroffenen Vergleichs von 2010, sowie der jetzigen tatsächlichen Situation wie viel Unterhalt mein LG für seine Kinder zahlen müsste. Hier bitte ich auch zu breücksichtigen das der Selbstbehalt von 2010 von 900,00 Euro mittlerwele auf 950,00 Euro angestiegen ist.
2) Wie sinnvoll ist es das er beim Jugendamt einen Titel ab 01.07.2012 für seine Kinder unterschreibt- ggf dort auch noch 5,00 Euro mehr je Kind zahlt als Berechnet??
Würde dann das Gericht eine Klage der Kindesmutter abweisen sofern ein angemessener Unterhaltstitel besteht??
Vielen Dank!
Kindesunterhalt Mangelfallberechnung









