02.10.2008 | 22:21
Antwort
von
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
788 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Sicherlich ist eine Vorauszahlung von € 2.000,- recht hoch, wenn die Vergütung im Regelfall bei € 1.588,65 liegen würde, außer es wurde ein Honorar vereinbart.
Aufgrund der Mandatsniederlegung sollten Sie, wenn Sie nicht bereit sind die Vorauszahlung noch zu leisten, einen anderen Kollegen beauftragen., der sich bei dem Landgericht legitimiert. Vor dem Landgericht können entsprechende Eingaben nur durch eine Rechtsanwalt erfolgen. Eine Antrag auf Verschiebung des Termins durch Sie würde das Gericht nicht berücksichtigen.
Soweit Sie nicht rechtzeitig einen Kollegen findet, ergeht vorbehaltlich der Kenntnis des Prozessstandes ein Versäumnisurteil gegen das Sie Einspruch einlegen können. Der vormalige Anwalt ist dabei verpflichtet, Ihnen den Schriftverkehr den er noch erhalten sollten, zuzusenden.
Ich bitte zu berücksichtigen, dass der Erstanwalt möglicherweise noch einen Vergütungsanspruch hat.
Ich rate Ihnen umgehend einen Kollegen aufzusuchen und zu bevollmächtigen, der sich durch eine zu beantragende Akteneinsicht über den Prozessstand informieren kann und sich damit auf die mündliche Verhandlung vorbereiten kann.
Ich hoffe Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick verschafft zu haben.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter
Nachfrage vom Fragesteller
02.10.2008 | 22:41
Hallo,vielen Dank für ihre Antwort. Besteht theroretisch die Möglichkeit vorausgesetzt man einigt sich mit der Gegenpartei das diese Ihre Klage zurücknehmen und somit keine Gerichtverhandlung stattfindet und die Kosten nicht weiter ansteigen? Danke für Ihre Anwort und schönen Feiertag.
Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt
12.10.2008 | 19:43
Diese Möglichkeit besteht. Sie sollten sich dann umgehend an den Rechtsanwalt der Gegenseite wenden und einen entsprechenden Vergleichsvorschlag unterbreiten. Da dieser sich mit seiner Partei abstimmen muß, könnte die Zeit bis zum Verhandlungstermin knapp werden.
Zudem wird der Kollege in Kenntnis Ihrer Situation sicherlich versuchen, die Kosten des Rechtsstreites (Rechtsanwaltsvergütung, Gerichtskosten) auf Sie abzuwälzen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Ergänzung vom Anwalt
05.10.2008 | 14:26
Diese Möglichkeit besteht. Sie sollten sich dann umgehend an den Rechtsanwalt der Gegenseite wenden und einen entsprechenden Vergleichsvorschlag unterbreiten. Da dieser sich mit seiner Partei abstimmen muß, könnte die Zeit bis zum Verhandlungstermin knapp werden.
Zudem wird der Kollege in Kenntnis Ihrer Situation sicherlich versuchen, die Kosten des Rechtsstreites (Rechtsanwaltsvergütung, Gerichtskosten) auf Sie abzuwälzen.
Mit besten Grüßen
Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom