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Mandatsniederlegung


02.10.2008 21:17 |
Preis: ***,00 € |

Anwaltsrecht, Gebührenrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter


| in unter 2 Stunden

Hallo, mein beauftragter Rechtsanwalt hat mir und dem zuständigen Landgericht mitgeteilt das er sein Mandat niederlegt. Hintergrund ist, das er eine Vorauszahlung von 2000,-Euro ( Streitwert ca.10.500,- ) mir in Rechnung stellte, ich habe diese Rechnung bisher nicht gezahlt, da ich diese als Vorableistung als überhöht ansehe.
In 14 Tagen hat das Landgericht eine mündliche Verhandlung angesetzt. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich bei dieser Sachlage bei Gericht um Terminverschiebung zu bitten um mir einen neuen Rechtsbeistand zu suchen bzw. weiterführende Erklärungen wie z.B. Einspruchsrücknahme abzugeben. Für eine hilfreiche Antwort vielen Dank vorab.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 3 weitere Antworten zum Thema:
Mandatsniederlegung
02.10.2008 | 22:21

Antwort

von

Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
788 Bewertungen
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Sicherlich ist eine Vorauszahlung von € 2.000,- recht hoch, wenn die Vergütung im Regelfall bei € 1.588,65 liegen würde, außer es wurde ein Honorar vereinbart.

Aufgrund der Mandatsniederlegung sollten Sie, wenn Sie nicht bereit sind die Vorauszahlung noch zu leisten, einen anderen Kollegen beauftragen., der sich bei dem Landgericht legitimiert. Vor dem Landgericht können entsprechende Eingaben nur durch eine Rechtsanwalt erfolgen. Eine Antrag auf Verschiebung des Termins durch Sie würde das Gericht nicht berücksichtigen.

Soweit Sie nicht rechtzeitig einen Kollegen findet, ergeht vorbehaltlich der Kenntnis des Prozessstandes ein Versäumnisurteil gegen das Sie Einspruch einlegen können. Der vormalige Anwalt ist dabei verpflichtet, Ihnen den Schriftverkehr den er noch erhalten sollten, zuzusenden.

Ich bitte zu berücksichtigen, dass der Erstanwalt möglicherweise noch einen Vergütungsanspruch hat.

Ich rate Ihnen umgehend einen Kollegen aufzusuchen und zu bevollmächtigen, der sich durch eine zu beantragende Akteneinsicht über den Prozessstand informieren kann und sich damit auf die mündliche Verhandlung vorbereiten kann.

Ich hoffe Ihnen einen ersten hilfreichen Überblick verschafft zu haben.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom


Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter

Nachfrage vom Fragesteller 02.10.2008 | 22:41

Hallo,vielen Dank für ihre Antwort. Besteht theroretisch die Möglichkeit vorausgesetzt man einigt sich mit der Gegenpartei das diese Ihre Klage zurücknehmen und somit keine Gerichtverhandlung stattfindet und die Kosten nicht weiter ansteigen? Danke für Ihre Anwort und schönen Feiertag.

Antwort auf die Nachfrage vom Anwalt 12.10.2008 | 19:43

Diese Möglichkeit besteht. Sie sollten sich dann umgehend an den Rechtsanwalt der Gegenseite wenden und einen entsprechenden Vergleichsvorschlag unterbreiten. Da dieser sich mit seiner Partei abstimmen muß, könnte die Zeit bis zum Verhandlungstermin knapp werden.

Zudem wird der Kollege in Kenntnis Ihrer Situation sicherlich versuchen, die Kosten des Rechtsstreites (Rechtsanwaltsvergütung, Gerichtskosten) auf Sie abzuwälzen.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom

Ergänzung vom Anwalt 05.10.2008 | 14:26

Diese Möglichkeit besteht. Sie sollten sich dann umgehend an den Rechtsanwalt der Gegenseite wenden und einen entsprechenden Vergleichsvorschlag unterbreiten. Da dieser sich mit seiner Partei abstimmen muß, könnte die Zeit bis zum Verhandlungstermin knapp werden. Zudem wird der Kollege in Kenntnis Ihrer Situation sicherlich versuchen, die Kosten des Rechtsstreites (Rechtsanwaltsvergütung, Gerichtskosten) auf Sie abzuwälzen. Mit besten Grüßen Marcus Schröter Rechtsanwalt & Immobilienökonom
ANTWORT VON
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Bad Nauheim

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