Frage geschrieben am 24.09.2009 19:05:58
Maklervertrag per Handschlag
Rechtsgebiet: Vertragsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1398im Internet wurde ich auf ein Grundstück aufmerksam, dass dort als Bauland annonciert wurde.
Daraufhin forderte ich von einem Makler das Expose an und unterzeichnete dessen Geschäftsbedingungen, u.a. eine ortsübliche Courtage des Kaufpreises für Bauland.
Im Expose ist das Land als Baugrundstück dargestellt.
Erst durch späteres Nachfragen beim Verkäufer stellte sich heraus, dass es sich nicht um Bauland, sondern um Ackerland (Brachland) mit einem FNP handelt.
Während einer Nachverhandlung mit dem Makler wurde nun die Vermittlungsprovision auf eine ortsübliche Courtage (die Hälfte der für Bauland) für Ackerland per Handschlag unter Anwesenheit eines Zeugen vereinbart.
Nach Unterzeichnung des Kaufvertrags (mit aufschiebenden Bedingungen und mehreren Rücktrittsrechten) gibt der Makler vor, von der Einigung während der Nachverhandlung nichts mehr zu wissen.
Wie ist hier weiter zu verfahren?
Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 24.9.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 24.09.2009 20:01:29 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26 7 26, Fax: 0441 26 8 92
Familienrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Miet und Pachtrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 987
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Sie sollten sich den Sachverhalt von dem Zeugen beweissicherer bestätigen lassen. Ist dieses erfolgt, sollten Sie die vereinbarte Provision (also die für Ackerland) dann zahlen. Weitergehende Ansprüche können Sie dann zurückweisen.
Zunächst gilt zwar der schriftliche Vertrag, solange Sie nichts unternehmen. Hier wäre daran zu denken, diesen ersten Vertrag schriftlich mittels Einschreiben/Rückschein anzufechten. Denn entgegen dem Exposé handelte es sich ja nicht um Bauland, so dass ein Irrtum vorliegt. Allerdings müssen Sie aufgrund des Irrtums unverzüglich anfechten, was wohl noch nicht erfolgt ist.
Mangels Anfechtung gilt der Vertrag also derzeit fort.
Ob eine Anfechtung jetzt noch möglich ist, lässt sich so nicht klären. Denn die Anfechtung hätte ohne schuldhaftes Zögern erfolgen müssen, also sofort nach Kenntnis, dass es kein Bauland ist. Das ist aber offenbar nicht erfolgt, wobei es aber auf den zeitlichen Rahmen ankommen könnte, der nicht bekannt ist.
Nur, wenn der Makler hierüber arglistig getäuscht hätte, wäre nicht unverzüglich, sondern binnen Jahresfrist die Anfechtung möglich. Diese Arglist müssten sie aber beweisen und ich kann nicht erkennen, wie Sie diesen Beweis führen wollen.
Nun wurde dieser ansich noch bestehende Vertrag aber "mittels Handschlag" abgeändert.
Die mündliche Abänderung dieses ersten Vertrages ist zwar zulässig.
Aber Sie müssen diese Abänderung im Streitfall beweisen, daher mein Eingangshinweis.
Gelingt dieser Beweis, gilt dann auch der Vertrag in der Fasssung der Abänderung. Dann wäre nur die geringere Provision zu zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
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