Maklerprovision rechtens?
30.09.2008 11:17 |
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Kaufrecht
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Rechtsanwältin Doreen Bastian
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Guten Tag,
meine Frage bezieht sich auf die Rechtmäßigkeit einer Maklerprovision bei einem Grundstückskauf, wenn der Makler mit dem Eigentümer verbunden ist:
Die Firma IMMO A GmbH & Co. KG wirbt damit, Grundstücke eines Baugebiets zu vermitteln. An einem dieser Grundstücke hatte ich Interesse und daher mit dem Unternehmen Kontakt aufgenommen. Ein Termin mit dem Geschäftsführer dieser Firma und mir fand statt. Es wurde mir während dieses Termins und später noch schriftlich per Post mitgeteilt, dass die Firma IMMO A GmbH & Co. KG für ihre Dienstleistung eine Maklerprovision verlangt.
Das zu vermittelnde Grundstück gehört der Erschließungsfirma IMMO B GmbH & Co. KG.
Das Grundstück habe ich von der Firma IMMO B GmbH & Co. KG gekauft, vermittelt durch die Firma IMMO A GmbH & Co. KG.
Nachdem ich den notariellen Kaufvertrag unterschrieben hatte, habe ich nun die Rechnung der Maklerfirma IMMO A GmbH & Co. KG über die zu zahlende Provision erhalten.
Die Firmen IMMO A GmbH & Co. KG und IMMO B GmbH & Co. KG sind rechtlich eigenständige Kommanditgesellschaften.
Sie haben aber beide den gleichen Komplementär (das ist die IMMO GmbH) und auch den gleichen Geschäftsführer, der beide Unternehmen führt.
Daher wurde mir z.B. ein Schreiben der Firma IMMO B GmbH & Co. KG (Terminvereinbarung Notar) auf Briefpapier der Firma IMMO A GmbH & Co. KG zugeschickt.
Der Erwerb eines Grundstücks von der Erschließungsfirma IMMO B GmbH & Co. KG ist exklusiv nur über den Makler IMMO A GmbH & Co. KG möglich.
Da das Makler-Unternehmen und der Eigentümer miteinander verbundene Unternehmen sind, ist meine Frage hierzu:
Muss ich die Maklergebühr zahlen? Oder ist dies eine versteckte Kaufpreiserhöhung?
Trifft nicht Ihr Problem?
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