Maklerprovision - doppelt oder nix - zulässig?
Situation:
Über einen Makler (M1) wurde uns im Nov 2008 eine Immobilie angeboten, welche sich nach einem vermittelten Besichtigungstermin vor Ort als zu teuer herausstellte (360T€). Da der Vermittlungsvertrag zwischen M1 und Verkäufer (V) auslief (Dez 08), teilte uns der Makler mündlich mit, dass wenn wir das Objekt innerhalb des folgenden 1/2Jahres erwerben würden, wir ihm trotzdem provisionspflichtig wären.
Der Verkäufer (V) hat mangels Verkaufs-Erfolg inzwischen den vierten Makler (M4) beauftragt, welcher uns das Objekt jetzt zu einem deutlich niedrigeren Preis (-80t€) per Zusendung des Exposés angeboten hat. Im Kleingedruckten befindet sich die Passage: "Sollte Ihnen das beschriebene Objekt bekannt sein, bitten wir um sofortige Rückgabe unseres Exposés mit Angabe, wie/zu welchem Zeitpunkt Sie anderweitig Kenntnis erhalten haben. [...] Das angebotene Objekt verkaufen wir im Alleinauftrag."
Schriftlich haben wir somit M4 mitgeteilt, dass das Objekt, Verkäufer (V) und Verkaufsabsicht uns bekannt sind und wer dies vermittelt hat (M1).
Telefonisch malt nun M4 ein Szenario mit Rechtstreit zwischen V + uns + M 1 an den Horizont und sieht die "Gefahr" für eine doppelte Provisionszahlungsverpflichtung von V und von uns an M1 und an M4!
(M4 versucht damit den Verkäufer zu beeinflussen und hält es für unproblematischer, wenn jemand anders das Objekt erwerben würde und damit die Provision voll an M4 geht).
Wir nehmen an, dass wenn wir das Objekt erwerben würden, wären wir und der Verkäufer dem M4 provisionspflichtig, da wir Leistungen von M4 in Anspruch nehmen werden (erneuter Besichtigungstermin + Verkaufsabwicklung) und nicht M1, da durch den stark veränderten Verkaufspreis eine "neue Situation" entstanden ist.
Bitte beantworten Sie mir dazu die folgenden Fragen:
1) Stimmt meine o.g. Annahme?
2) Falls NEIN, wer ist wem provisionspflichtig?
3) Ist eine doppelte Verpflichtung zur Provisionszahlung (an M1 und an M4) zulässig - wie groß ist diese "Gefahr"?
4) Ist ein Vertragsabschluss zwischen V und uns in dieser Situation auch ohne Maklerbeteiligung (damit ohne Provisionsverpflichtung) möglich?
Trifft nicht Ihr Problem?
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