366.323
Registrierte
Nutzer
Schneller und günstiger Rat vom Anwalt online.
Rechtsverbindlich: Antwort von einem Anwalt. Vertrauendwürdig: Kein Abo, keine Folgekosten.
Vertaulich:
E-Mail Beratung

Vertrauliche Rechtsberatung beim Anwalt Ihrer Wahl.

  • Dateien mitschicken
  • Kein Termin, kein Aufwand
  • ab 25 € mit dem Anwalt vereinbar
Topseller
Frag-einen-Anwalt.de

Einfacher geht es nicht, Das Original und Testsieger.

  • Frage online stellen
  • Ein Anwalt antwortet in 2 Stunden.
  • Beratung zu Ihrem Preis.
  • Ab 25 €
Sofort:
Telefonberatung

Jetzt sofort von einem Anwalt helfen lassen.

  • Sekundengenaue Abrechnung.
  • Später jederzeit anhören.
  • Ab 1,49 €/Min.
Beratungen vergleichen
172 Besucher | 1 Anwälte online
 www.frag-einen-anwalt.de » Vertragsrecht » Maklerprovision bei Privatverkauf (Makleral...
Schon bei uns registriert?
Bitte melden Sie sich an.
Nutzername


Passwort
Einloggen Passwort vergessen?

Oder mit einem Ihrer Konten:
Login via Facebook
 www.frag-einen-anwalt.de » Vertragsrecht » Maklerprovision bei Privatverkauf (Makleral...

Maklerprovision bei Privatverkauf (Makleralleinauftrag)


01.09.2008 09:53 |
Preis: ***,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von




Guten Tag,

ich habe über einen Privatmann von einem Grundstück erfahren dass zu verkaufen ist. Durch diesen Privatmann habe ich die Tel.nr. des Verkäufers erhalten und Kontakt aufgenommen.
Dabei hab ich erfahren dass dieser einen Makleralleinauftrag abgeschlossen hat in dem folgender Passus steht:
"Aufwendungsersatz:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die Aufwendungen* zu ersetzen, wenn er während der Auftragslaufzeit seine Verkaufsabsicht aufgibt, mit Interessenten des maklers nicht verhandelt, oder die Durchführung des Auftrages durch Änderung der Angebotsbedingungen, oder auf sonstige Weise erschwert.
Für den Fall, dass der Auftraggeber das Objekt an eigene Interessenten verkauft, ist die Maklerprovision in Höhe von 3% zzgl. gesetz. Mehrwertsteuer an den Makler zu zahlen.
*Berechnung de Aufwandes.
Inserats- und prospektkosten, Porti, telefonate u.a.m., sind auf Nachweis abzurechnen, für Reise und PKW Kosten gelten die nach der Einkommesteuer zulässigen Ansätze"

Frage:
Muss , wenn ich das Grundstück von dem Verkäufer erwerbe, dieser die Maklerprovision wirklich bezahlen ??? Obwohl der Makler mit diesem Geschäft überhaupt nichts zu tun hatte ???


Vielen Dank für ihre Hilfe.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 55 weitere Antworten zum Thema:
Maklerprovision
Antwort vom
01.09.2008 | 10:12
Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihnen Ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:

Vorliegend handelt es sich um einen sog. qualifizierten Makleralleinauftrag. Diese beinhaltet,dass sich der Maklerkunde während des Bestehens des Maklerauftrages verpflichtet, auch für solche Geschäfte Maklerprovision zu zahlen, die ohne Zutun des Maklers zustande kommen. Gegen die grundsätzliche Wirksamkeit derartiger Vereinbarungen, die letztlich den Makler zulässigerweise vor Umgehung schützen, bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Diese Vereinbarung muss allerdings individuell ausgehandelt werden, um wirksam zu sein und kann nicht in allgemeinen Geschäftsbedingungen vorformuliert werden. Insofern müsste der Vertrag konkret geprüft werden,um eine abschließende Beurteilung abgeben zu können.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtlichen Orientierung gegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Günthner
Rechtsanwalt