Maklerprovision bei Privatverkauf (Makleralleinauftrag)
01.09.2008 09:53 |
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Vertragsrecht
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Guten Tag,
ich habe über einen Privatmann von einem Grundstück erfahren dass zu verkaufen ist. Durch diesen Privatmann habe ich die Tel.nr. des Verkäufers erhalten und Kontakt aufgenommen.
Dabei hab ich erfahren dass dieser einen Makleralleinauftrag abgeschlossen hat in dem folgender Passus steht:
"Aufwendungsersatz:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Makler die Aufwendungen* zu ersetzen, wenn er während der Auftragslaufzeit seine Verkaufsabsicht aufgibt, mit Interessenten des maklers nicht verhandelt, oder die Durchführung des Auftrages durch Änderung der Angebotsbedingungen, oder auf sonstige Weise erschwert.
Für den Fall, dass der Auftraggeber das Objekt an eigene Interessenten verkauft, ist die Maklerprovision in Höhe von 3% zzgl. gesetz. Mehrwertsteuer an den Makler zu zahlen.
*Berechnung de Aufwandes.
Inserats- und prospektkosten, Porti, telefonate u.a.m., sind auf Nachweis abzurechnen, für Reise und PKW Kosten gelten die nach der Einkommesteuer zulässigen Ansätze"
Frage:
Muss , wenn ich das Grundstück von dem Verkäufer erwerbe, dieser die Maklerprovision wirklich bezahlen ??? Obwohl der Makler mit diesem Geschäft überhaupt nichts zu tun hatte ???
Vielen Dank für ihre Hilfe.
Trifft nicht Ihr Problem?
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