Maklerprovision
| 27.01.2009 16:09 |
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Vertragsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwalt LL. M. Mathias Drewelow
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe meinen Sohn (30 J.) im Sept. 2008 zu der Besichtigung einer Eigentumswohnung begleitet. Der anwesende Makler ließ sich von meinem Sohn einen "Objektnachweis" unterschreiben. Demgemäß verpflichtete sich mein Sohn - der Interessent - "bei Vertragsabschluss ... die ...Provision zu zahlen" etc. .
Nachdem mein Sohn sich entschlossen hatte, die ETW zu kaufen und deshalb den Makler anrief, teilte dieser ihm mit, dass der Wohnungseigentuemer ihm das Mandat entzogen habe. Insofern könne er nicht mehr für diesen tätig werden. Und er rate dringend davon ab, sich mit dem Eigentümer direkt zu verständigen. Auf seine Maklerprovision würde er in diesem Fall bestehen.
Die ETW wird immer noch im internet angeboten. Ein Anruf meines Sohnes direkt beim Eigentümer ergab, dass der Makler ihn sehr deutlich darauf hingewiesen hat, dass er die Courtage zu entrichten habe, sofern er die Wohnung direkt meinem Sohn verkauft.
Frage: Wenn ich die Wohnung kaufe und meinem Sohn vermiete, entfällt dann die Zahlung der Prov.für Käufer und Verkäufer?
Trifft nicht Ihr Problem?
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