Maklerprovision
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Bade
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bin Makler mit Alleinauftrag für Verkaufsobjekt, erzähle dem Verkäufer, dass ich einen Interessenten habe, rufe diesen an, vereinbare Besichtigungstermin,Objekt wird zusammen mit Verkäufer Interessent und mir , bis auf den verschlossenen Heizraum, besichtigt! Wir vereinbarten neuen Besichtigungstermin um auch fehlenden Heizraum zu erkunden! Interessent traf sich heimlich mit Verkäufer (vor Gericht bestätigt!), obwohl ich mündlich mit Verkäufer auf gemeinsame Besichtigungen, etc.. hingewiesen hatte!) Interessent war für mich telefonisch nicht mehr erreichbar (x-Anrufe und mailboxbesprechungen), Verkäufer erklärte mir, auch er habe es des öfteren versucht und keinen Kontakt mehr!(vor Gericht erwähnte er aber das zusatztreffen mit Beklagtem!) 2 Monate später rief mich Verkäufer an, dass der Abschluß des Kaufes mit meinem Interessenten soeben statt fand! meine Provisionsansprüche wurden vom Käufer negiert mit der Begründung, er habe schon zuvor von dem Objekt gewußt (aber keinen Kontakt mit dem Verkäufer gehabt!)und habe zudem mit der Gläubigerbank des Verkäufers selbst verhandelt!Der Verkäufer bezahlte die vereinbarte Provision an mich!Ich habe leider nur einen Besichtigungsschein vom Verkäufer unterschrieben aber nicht vom Käufer!(fehlender letzter Besichtigungsraum! von einem großem Restaurant)
Ich weiß um die Tatsache, dass Schwarzgeldvereinbarungen getroffen wurden, dass der von mir Beklagte den Verkäufer damit unter Druck setzte (das dieser mir mündlich bestätigte, jedoch vor Gericht, von mir daraufhin angesprochen,nicht mehr bestätigen wollte!)
Ich habe meinen Internetrecherchen gemäß, fest damit gerechnet zu meinem Recht zu kommen! Nun sieht es etwas anders aus....bis 26.10. müssen mein RA und ich nochmalige Stellungnahme abgeben!
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