Maklerprovision
08.07.2011 13:49 |
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Rechtsanwälte,
vor einigen Monaten haben wir bei einem Online-Immobilienportal eine Wohnung gefunden. Diese wurde über einen Makler angeboten und ein Mietvertrag kam zustande.
Die Maklerprovision war im Expose wie folgt angegeben:
Zimmer 3.5
Wohnfläche 84,00 m²
Kaltmiete 1.010,00 EUR (zzgl. Nebenkosten)
Warmmiete 1.250,00 EUR
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weitere Angaben zur Wohnung u.a.:
Haustiere Nein
Garage/Stellplatz Tiefgarage
Anzahl Garage/Stellplatz 1
etc.
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Nebenkosten 180,00 EUR
Garage/Stellplatz-Mietpreis 60,00 EUR
Kaution oder Genossenschaftsanteile 3 MM
Provision 2 MM zzgl. 19% MWSt
Aufgrund dieser Angaben gingen wir davon aus, das für den Makler eine Provision von 2020,- € zzgl. Mwst. anfällt.
Verlangt hat der Makler aber dann eine Provison von 2140,-€. Er hat also die Garagenmiete mit einberechnet. Obwohl im Expose anders angegeben.
Er beruft sich auf die vor Ort ausgefüllte Selbstauskunft, auf dieser wäre angeblich die Provision zzgl. Garage angegeben gewesen. Eine Kopie der Selbstauskunft liegt uns leider nicht vor. Zudem ist der Makler auch auf mehrmaliges Fordern hin bis heute nicht bereit, die Selbstauskunft vorzulegen.
Zudem ist zu bemerken, dass uns der Makler beim Besichtigungstermin die Garage gar nicht gezeigt hat. Man wurde mit dem Kommentar "eine Garage halt...ich hab da keinen Schlüssel.." abgespeist.
Aktuell hat der Makler nun ein Mahnverfahren beim Amtsgericht eingeleitet und droht mit Gehaltspfändung.
Steht ihm das zu?
Vielen Dank für Ihren Rat!
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