Nun habe ich das Haus nach 3 Jahren gekauft ohne das der Makler irgendwas getan hatte. Nun kommt von ihm die Rechnung über die 3 % des Kaufpreises. Über den Verkauf wurde er vom Verkäufer informiert. Ist diese Gebühr gerechtfertigt ohne das er irgend einen Aufwand hierzu hatte ?
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 31.1.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 31.1.2006 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 31.01.2006 21:01:35 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Nina Heussen
Heinrich-Brüne-Weg 4, 82234 Weßling, Tel: 08153 8875319, Fax: 089 89530208
Erbrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 252
Heinrich-Brüne-Weg 4, 82234 Weßling, Tel: 08153 8875319, Fax: 089 89530208
Erbrecht, Kaufrecht, Urheberrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 252
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund der mitgeteilten Tatsachen wiefolgt beantworten möchte:
Der Maklerlohn entsteht dann, wenn der Abschluß des Vertrags infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Maklers zustande kommt, § 652 S.1 BGB.
1. Aufgrund Ihrer Schilderung – und vorbehaltlich der erforderlichen Unterlagen für eine verbindliche Einschätzung- hat Ihr Makler für die Vermittlung des Hauses bereits eine Gebühr bekommen. Diese Leistung ist nach Ihrer Schilderung tatsächlich durch den Makler erbracht worden.
2. Auch für den Abschluß des Kaufvertrags kann ein Anspruch des Maklers bestehen. § 652 S.2 BGB sagt dazu, dass ein Lohn für einen Makler unter „einer aufschiebenden Bedingung“ - in Ihrem Fall ist die aufschiebende Bedingung der später folgende Kauf- mit Eintritt der Bedingung verlangt werden kann.
3. Da hier aber voraussichtlich eine höhere Zahlung fällig wird, sollten Sie mit sämtlichen Unterlagen zur Prüfung bei einem Anwalt vorstellig werden. Da ich die Unterlagen nicht vorliegen habe, kann sich aus den konkreten Unterlagen eine andere für Sie günstigere Rechtslage ergeben.
Ich hoffe, diese Ausführungen haben Ihnen bei Ihrem Rechtsproblem weiter geholfen.
Nina Heussen
Rechtsanwältin
info@anwaeltin-heussen.de
Weiler Rechtsanwälte
Sonnenstr. 2
80331 München
Tel: (089) 20604130
www.anwaeltin-heussen.de
www.weiler-rechtsanwaelte.de
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 31.01.2006 23:04:25
Sehr geehrte Frau Heussen,
vielen Dank für Ihre prompte Antwort.
Der Makler hat von mir 05/2002 2.350 € plus MwSt bekommen.
Angerechnet hat er mir aber bei der Schlussrechnung nur 1.566,67. Im Vermittlungsvertrag steht, daß in den ersten 2 Jahren eine volle Anrechnung erfolgt und danach pro Jahr 1/3 abgezogen wird, also stellt er mir 3 % MwSt plus 783,33 € in Rechnung. Ist das in Ordnung ?
Mit freundlichen Grüßen
H. Z.
Sehr geehrte Frau Heussen,
vielen Dank für Ihre prompte Antwort.
Der Makler hat von mir 05/2002 2.350 € plus MwSt bekommen.
Angerechnet hat er mir aber bei der Schlussrechnung nur 1.566,67. Im Vermittlungsvertrag steht, daß in den ersten 2 Jahren eine volle Anrechnung erfolgt und danach pro Jahr 1/3 abgezogen wird, also stellt er mir 3 % MwSt plus 783,33 € in Rechnung. Ist das in Ordnung ?
Mit freundlichen Grüßen
H. Z.
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 01.02.2006 11:51:24
Sehr geehrter Ratsuchender,
erlauben Sie mir vorab eine kleine Bemerkung:
Sie werfen einem Makler, der nichts anderes tut, als ein Haus herzuzeigen, über Euro 2000 "in den Rachen" und wollen für einen Rechtsrat von einem Rechtsanwalt nur Euro 20 ausgeben und dann noch eine konkrete Berechnung?
Bitte verzeihen Sie, wenn ich Ihnen die konkrete Berechnung für diesen Preis nicht mehr leiste.
Gegeben einen angemessenen Preis berate ich Sie sehr gerne weiter.
Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
Sehr geehrter Ratsuchender,
erlauben Sie mir vorab eine kleine Bemerkung:
Sie werfen einem Makler, der nichts anderes tut, als ein Haus herzuzeigen, über Euro 2000 "in den Rachen" und wollen für einen Rechtsrat von einem Rechtsanwalt nur Euro 20 ausgeben und dann noch eine konkrete Berechnung?
Bitte verzeihen Sie, wenn ich Ihnen die konkrete Berechnung für diesen Preis nicht mehr leiste.
Gegeben einen angemessenen Preis berate ich Sie sehr gerne weiter.
Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
Als Leser können Sie

