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Frage geschrieben am 05.10.2011 15:40:10

Maklercourtage korrekt oder nicht?

Rechtsgebiet: Grundstücke | Einsatz: € 30,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 604
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich benötige ein kurze Information von Ihnen zu folgendem Fall:

Eigentümer eines Grundstücks ist die Stadt C. Person A (selbst Makler - tritt aber nicht als Makler in dem Fall auf) möchte das Grundstück von x qm gerne von der Stadt erwerben. Zum Erwerb dieses Grundstücks muss Person A ein Kaufgebot bei der Stadt C abgeben. Da dieses Gebot aber zu niedrig war, hat sich Person A das Grundstück von der Sadt reservieren lassen, mit der Option, einen "Baupartner" für eine Hälfte des Grundstücks (ca. 500 qm) zu finden.
Um diesen Baupartner zu finden, beauftragt er Makler B.
Makler B verlangt vom potentiellen Baupartner, der Grundstückshälfte, eine Provision.
Ist diese Provision so in Ordnung, obwohl sich das Grundstück zum Zeitpunkt der Beauftragung nicht im Eigentum von A befindet und die Stadt ausdrücklich kein Interesse hat, eine Provision zu verlangen?
Die Hälfte des Grundstücks würde der potentielle Baupartner auch nicht von A sondern direkt von der Stadt erwerben.

Vielen Dank für eine kurze Info.

Grüße.


Antwort geschrieben am 05.10.2011 16:17:28
Rechtsanwalt Martin Hünecke
Langer Weg 3, 39112 Magdeburg, Tel: 0391/63609371, Fax: 03222/2468761
Zivilrecht, Vertragsrecht, allgemein, Kaufrecht, Miet und Pachtrecht, Verkehrsrecht
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts sowie unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Bei einem Maklervertrag (§§ 652 - 656 BGB)entsteht der Provisionsanspruch des Maklers gegen seinen Auftraggeber in dem Moment, in welchem das von ihm vermittelte Geschäft zustande kommt. Dies ist nach Ihrer Schilderung der Kaufinteressent A.

Ein Zahlungsanspruch des Maklers gegenüber dem B kann somit nicht rechtens entstehen.

Der mögliche Provisionsanspruch gegen A ist im Übrigen losgelöst davon zu betrachten, in wessen Eigentum das relevante Grundstück steht. Denn Inhalt des von Ihnen dargestellten Maklervertrages ist es einzig und allein, A als Grundstückserwerber für einen Teil des Grundstückes und B als "Baupartner" zusammenzubringen.



Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen einen ersten Einblick in die rechtliche Situation geben können und Ihnen entsrpechend Ihrer Fragestellung weitergeholfen.


Mit freundlichen Grüßen

Martin Hünecke
Rechtsanwalt und Bankkaufmann

Ich weise darauf hin, dass die Beantwortung auf Basis der Fragestellung keine ausführliche Rechtsberatung ersetzen kann, die allen relevanten Umständen des jeweiligen Einzelfalles Rechnung trägt. Für weitergehende Rechtsauskünfte können Sie mir jederzeit ein entsprechendes Mandat erteilen.

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