Frage geschrieben am 22.02.2010 13:31:30
Mahnungen von der GEZ
Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 2207Meine Lebensgefährtin war als alleinerziehende Mutter bis Juni 2009 von den GEZ Gebühren befreit. Im April 2009 haben wir die Haushalte zusammen gelegt und sind in ein gemeinsames Haus eingezogen. Als braver GEZ –Zahler hatte ich der GEZ meine neue Adresse mitgeteilt und auch darauf hingewiesen, dass meine Lebensgefährtin mit mir zusammen wohnt. Die GEZ Gebühren sollten weiterhin von meinem Konto abgebucht werden ( wie auch in der Vergangenheit geschehen ).
Auch meine Lebensgefährtin hatte dies über die Internetseite der GEZ mitgeteilt. Einige Monate später erhielt meine Lebensgefährtin Post von der GEZ mit der Aufforderung, einer Nachzahlung der Gebühren zu folgen, da sie sich nicht umgemeldet hätte.
Wir teilten der GEZ dann nochmals mit, dass wir nun einen gemeinsamen Haushalt hätten und die Gebühren ( ohne Unterbrechung ) von mir bezahlt würden. Wieder Post von der GEZ. Inhaltlich war davon die Rede, dass meine Lebensgefährtin nachweisen müsse, dass sie die Informationen übermittelt hätte. Wenn sie das nicht könne, müsse sie nachzahlen… Darauf hin, rief ich in Köln bei der Zentrale an und forderte die Mitarbeiterin am Telefon auf, den Fall nun endlich zu lösen. Nach einiger Zeit legte diese einfach auf.
Nun kam erneut eine Mahnung mit Androhung der Zwangsvollstreckung an meine Lebensgefährtin. Hier stand noch geschrieben, dass sie es melden müsse, wenn sie Rundfunkgeräte bereit hält und eine Aufforderung bis zu einer gesetzten Frist den offenen Betrag zu begleichen.
Wie gesagt : Es gab eine Befreiung der Gebühren bis Juni 09. Umgemeldet war meine Freundin bereits ab April 09. Ich zahle seit Jahren die Gebühren der GEZ.
Meine Frage : Muss dieser Betrag beglichen werden und gibt es die Möglichkeit Strafanzeige und / oder Klage gegen die GEZ einzureichen. Ich finde für dieses Verhalten einfach keine Worte….
Antwort geschrieben am 22.02.2010 13:48:18 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 769
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da Ihr Ärger mehr als verständlich ist, sollten Sie hier schriftlich - mündliche Gespräche fruchten dort nichts - per Einschreiben mit Rückschein eine Erklärung fordern, dass Rückstände nicht bestehen und die Sache erledigt ist. Dafür sollten Sie eine Frist von zwei Wochen setzen.
Erfolgt der Erklärung nicht - wovon bei der GEZ auszugehen ist - können Sie mittels einer sogenannten negativen Feststellungsklage dann gerichtlich feststellen lassen, dass keine Forderung besteht. Da in diesem Verfahren aber bestimmte Regularien einzuhalten sind, sollten Sie dann nach Fristablauf einen Anwalt einschalten, damit im Klageverfahren nicht formale Fehler gemacht werden.
Da Ihre Lebensgefährtin diese Mitteilung ja sicherlich in Ihrem Beisein gemacht hat, würden Sie dann auch als Zeuge zur Verfügung stehen können, falls es keinen entsprechenden Ausdruck geben sollte.
Zwar hätten Sie zusätzlich die Möglichkeit, Strafantrag zu stellen; allerdings wird dieses in der Sache selbst nicht weiterhelfen, da das Verfahren dann sicherlich sofort eingestellt werden würde. Außer Zeit und Ärger bringt eine solche Strafanzeige also nichts, so dass ich mich auf die oben geschilderte negative Feststellungsklage beschränken, diese dann aber auch mit Nachdruck verfolgen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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