Antwort geschrieben am 16.03.2011 11:30:43 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Peter Dratwa
Königsallee 14, 40212 Düsseldorf, Tel: 0211 3559080, Fax: 0211 35590810
Miet und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Verkehrszivilrecht, Inkassorecht, Strafrecht, Baurecht, Kaufrecht
Bewertungen: 188
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zunächst bedanke ich mich für Ihre Frage.
Sie sollten von der Kanzlei Seiler & Co eine Forderungsaufstellung anfordern, aus der sich gem. § 367 BGB ergeben muss, inwieweit Ihre Zahlungen und auf welche Schuld verrechnete wurden. Aus der Forderungsaufstellung muss sich die Hauptforderung, die Höhe der Zinsen sowie die Kosten und wie im Einzelnen Ihre Zahlungen verrechnet wurden, ergeben. Hierauf haben Sie einen gesetzlichen Anspruch und können bis Vorlage einer deratigen, detaillierten Aufstellung die Zahlung verweigern.
Für eine Nachfrage stehe ich bei Unklarheit gerne zur Verfügung und verbleibe,
mit freundlichem Gruß
Rechtsanwalt
Peter Dratwa
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