Also ich bin mittlerweile ziemlich verunsichert was das Thema Ra Seiler & Co betrifft. Via Google lest sich da gar nichts gutes.
Ich habe seid Jahren mit diesen Herrschaften zu tun.
Zu meiner Vorgeschichte ich war einmal sehr verschuldet. Die Rechnungen und Mahnungen flatterten regelrecht ins Haus. Unter anderem auch Seiler & Co. Aber nicht nur eine nein 10 !! verschiedene von Seiler. Ich habe noch nie in meinem Leben soviele Telefonanschlüße oder Internetflatrates besessen. Auf meine Anschreiben an Seiler woher soviele Mahnungen kommen wurde nie reagiert. Soweit ich weiß waren höchstens 2 Rechnungen bei der Telekom offen.
Letztes Jahr war ein Gerichtsvollzieher hier, diesen habe ich 2x eine Rate bezahlt. Ich hatte aber nie einen Mahnbescheid erhalten.
Jetzt war 1 Jahr lang Ruhe...,
Mittlerweile bin ich schuldenfrei ( dachte ich zumindest) aber heute kahmen sage und schreibe 10 verschiedene Mahnungen von Seiler in Höhe von insgesamt ca 5000.- Euro
Aber da kann was nicht stimmen, ich hatte nie soviele Anschlüsse oder offene Rechnungen. Da ich damals den kopf in den Sand steckte habe ich alle Rechnungen und Mahnungen weggeworfen.
Was kann ich jetzt machen bez. wie soll ich vorgehen? Kann ich einen Nachweis verlangen worauf steht was die Telekom wirklich fordert?
Weiß lansam nicht mehr weiter
Danke im vorraus
lg
Hinweis:
Achtung Archiv!
Diese Antwort ist vom 6.8.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort geschrieben am 06.08.2009 08:29:57 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Grit Böhm
Eduardstr. 20, 06844 Dessau, Tel: 0340-2106013, Fax: 0340-2106015
Steuerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Steuerstrafrecht, Verkehrsrecht
Bewertungen: 10
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zunächst bedanke ich mich für die Nutzung dieses Portals.
Ihre Frage beantworte ich gern wie folgt:
Erfahrungsgemäß gehen große Inkassounternehmen oft eher grob mit den (vermeintlichen) Schuldnern um. Dies dient allein dem Zweck, Druck auszuüben und zur schnellen Zahlung zu bewegen. Diese unerfreuliche Erfahrung haben Sie sicherlich auch in den letzten Jahren erlebt. So kommt es auch recht häufig vor, dass schriftliche Anfragen gar nicht beantwortet werden.
In Ihrem Fall sollten Sie zunächst die Forderungen nicht begleichen, denn Sie schreiben, dass die Vorgänge schon einige Jahre zurückliegen. Daher ist es möglich, dass eventuell bestehende Forderungen bereits verjährt sind. Stellt sich nach Zahlung heraus, dass die Forderung verjährt ist, werden Sie Ihr Geld kaum wieder sehen.
Wie Sie bereits selbst schreiben, ist es dringend notwendig, die angemahnten Forderungen genau zu kennen.
Sie sollten daher versuchen, telefonisch eine Auskunft von RA Seiler und Kollegen zu erhalten. Daneben sollten Sie auch beim Kundenservice der Telekom anrufen, ob noch Forderungen aus Ihrem Anschluss bestehen.
Sofern dies tatsächlich der Fall sein sollte, sollten Sie auf Übersendung der diesbezüglichen Rechnungen per Fax, mail oder Post bestehen. Dann sollten Sie das jeweilige Datum prüfen. Derartige Forderungen verjähren nach drei Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt am Ende des Jahres der Rechnungslegung. Sofern dies der Fall sein sollte, können Sie sich auf die Verjährung berufen und brauchen keinerlei Zahlungen zu tätigen.
Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Forderungen gerichtlich geltend gemacht wurden und ein Vollstreckungstitel vorliegt. Hier kommt ein Urteil oder Vollstreckungsbescheid in Betracht.
Sofern Sie bei den o.g. genannten Telefonaten wider Erwarten keinen Erfolg haben sollten, bin ich gern im Rahmen der Nachfragefunktion bereit zu versuchen, telefonisch die Auskünfte zu erlangen. Hierfür senden Sie mir bitte eine mail mit den nötigen Daten (Aktenzeichen, Forderung) oder faxen Sie mir die Unterlagen.
Sofern nötig, können Sie mich auch mit der Abwehr der Ansprüche beauftragen. Der hier gezahlte Einsatz würde dann verrechnet werden. Die Entfernung zwischen Ihrem Wohnort und meiner Kanzlei ist dabei nicht hinderlich.
Vorsorglich möchte ich darauf hinweisen, dass auf jeden Fall Eile geboten ist. Wenn nämlich wirklich berechtigte Forderungen bestehen, kommen bei Nichtzahlung nicht unerhebliche weitere Kosten auf Sie zu.
Ich hoffe, dass ich Ihnen weiterhelfen konnte und wünsche Ihnen viel Erfolg bei dieser Angelegenheit - zumal Sie schon einmal einen schweren Weg gegangen sind, um Ihre Schulden zu bereinigen.
Mit freundlichen Grüßen
Böhm
Rechtsanwältin
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Bitte beachten Sie, dass das Weglassen oder Hinzufügen auch kleiner Details zu einer völlig anderen Lösung führen kann.
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 07.08.2009 09:25:39
Sehr geehrte Fr. Böhm,
danke für ihre schnelle und ausführliche Antwort.
Ein Anruf bei Seiler bringt aus eigener Erfahrung gar nichts, ebenso wie ein Anschreiben das nie beantwortet wird.
Ich würde sehr gerne dagegen vorgehen, ich habe im Internet über die Rae gegoogelt und man hört da gar nichts gutes. Im Gegenteil es soll schon an "Betrug" grenzen über falsche und sinnlose Vorderungen. War vor einigen Jahren sogar ein Beitrag bei ZDF am laufen.
Und vor allem heute sind wieder 4 weitere Mahnungen eingetroffen. Das kann doch nicht möglich sein!
Nie im Leben habe ich soviele offene Vorderungen bei der Telekom!
Wenn ich sie jetzt damit beauftrage dagegen vorzugehen um endlich mal an dir richtige Höhe und Menge der Forderung zu kommen, wie würde das ablaufen?
Geht das über den Post/ eMail weg? Habe leider kein Fax
Mein Mann hat eine Rechtschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten?
Ich danke ihnen für ihre Bemühungen
mfg Kiesl Martina
Sehr geehrte Fr. Böhm,
danke für ihre schnelle und ausführliche Antwort.
Ein Anruf bei Seiler bringt aus eigener Erfahrung gar nichts, ebenso wie ein Anschreiben das nie beantwortet wird.
Ich würde sehr gerne dagegen vorgehen, ich habe im Internet über die Rae gegoogelt und man hört da gar nichts gutes. Im Gegenteil es soll schon an "Betrug" grenzen über falsche und sinnlose Vorderungen. War vor einigen Jahren sogar ein Beitrag bei ZDF am laufen.
Und vor allem heute sind wieder 4 weitere Mahnungen eingetroffen. Das kann doch nicht möglich sein!
Nie im Leben habe ich soviele offene Vorderungen bei der Telekom!
Wenn ich sie jetzt damit beauftrage dagegen vorzugehen um endlich mal an dir richtige Höhe und Menge der Forderung zu kommen, wie würde das ablaufen?
Geht das über den Post/ eMail weg? Habe leider kein Fax
Mein Mann hat eine Rechtschutzversicherung, übernimmt diese die Kosten?
Ich danke ihnen für ihre Bemühungen
mfg Kiesl Martina
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 07.08.2009 14:16:23
Sehr geehrte Rechtssuchende,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage.
Die Abwickung über Post bzw. email ist unproblematisch und führt zu keinerlei Verzögerungen. Ein Fax ist nicht unbedingt notwendig. Verständnisfragen können schnell per Telefon abgeklärt werden.
Bitte kontaktieren Sie mich per mail (kanzlei.boehm@t-online.de) oder auch Telefon (0340 2106013), wenn Sie mich beauftragen möchten. Ich werden Ihnen dann ein Vollmachtsformular per mail übersenden, welches Sie dann unterschrieben an mich zurücksenden - inklusive der Mahnungen.
Wenn ihr Ehemann über eine Rechtsschutzversicherung verfügt und hierbei die Familie einbezogen ist, übernimmt diese wahrscheinlich die Kosten. Ein kurzer Anruf bei der Versicherung wird dies aufklären. Ansonsten bin ich selbstverständlich auch bereit, die Deckungszusage bei der Versicherung einzuholen.
Ich bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen und wünsche Ihnen und Ihrer Familie trotz des Ärgers ein angenehmes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Grit Böhm
Rechtsanwältin
Sehr geehrte Rechtssuchende,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage.
Die Abwickung über Post bzw. email ist unproblematisch und führt zu keinerlei Verzögerungen. Ein Fax ist nicht unbedingt notwendig. Verständnisfragen können schnell per Telefon abgeklärt werden.
Bitte kontaktieren Sie mich per mail (kanzlei.boehm@t-online.de) oder auch Telefon (0340 2106013), wenn Sie mich beauftragen möchten. Ich werden Ihnen dann ein Vollmachtsformular per mail übersenden, welches Sie dann unterschrieben an mich zurücksenden - inklusive der Mahnungen.
Wenn ihr Ehemann über eine Rechtsschutzversicherung verfügt und hierbei die Familie einbezogen ist, übernimmt diese wahrscheinlich die Kosten. Ein kurzer Anruf bei der Versicherung wird dies aufklären. Ansonsten bin ich selbstverständlich auch bereit, die Deckungszusage bei der Versicherung einzuholen.
Ich bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen und wünsche Ihnen und Ihrer Familie trotz des Ärgers ein angenehmes Wochenende.
Mit freundlichen Grüßen
Grit Böhm
Rechtsanwältin
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