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Frage geschrieben am 06.02.2009 11:42:52

Mahnung Firstload - was tun?

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 6435
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
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Hallo,

bin wohl auch auf eine Abzocke reingefallen. Habe mich bei Firstload.de angemeldet. Die wollten bei der Anmeldung meine Kontodaten haben, die ich aber nicht angegeben hab. Somit schlug die Anmeldung zuerst mal fehl. Nach kurzer Zeit kam eine Email, dass ich jetzt den kostenlosen Service nutzen könne. Dachte mir, gut ohne Kontodaten kann ich´s ja mal versuchen. Gut gesagt, getan. Leider habe ich erst nach Ablauf des 14-tägigen kostenlosen Service meine Kündigung an Firstload geschickt. Eine prompte Antwort kam auch zurück. "Als Sie bei uns bestellt haben, haben Sie unter anderem folgenden Absatz unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen explizit bestätigt:

§5 Durch Absenden dieses Formulars schließe ich einen Vertrag mit Firstload.de, der mir ermöglicht, (2) - Firstload zwei Wochen kostenlos mit einem Datenvolumen von 3 Gigabyte zu testen. - im Anschluss zum Preis von nur 7,90 Euro pro Monat ein Jahr lang alle Vorteile von Firstload zu nutzen und über ein monatliches Datenvolumen von 20 Gigabyte zu verfügen, sofern ich im Testzeitraum nicht gekündigt oder zu keinem anderen Paket gewechselt habe. Ich habe in dieser Zeit das Recht jederzeit zu kündigen, die Kündigung wird zum Ende der Vertragslaufzeit wirksam.

Da bisher keine fristgerechte Kündigung Ihres Vertrages gemäß §7 Absatz 3 AGB bei uns eingegangen ist, ist Ihr Vertrag in das oben beschriebene 20 GB-Paket übergegangen. Das 14tägige Widerrufsrecht greift hier nicht, da sich dieses nur auf Warensendungen bezieht, firstload.de aber eine Dienstleistung und damit nicht widerrufsfähig ist. Wir räumen unseren Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu jedem Zeitpunkt des Testzeitraums ein, allerdings befinden Sie sich nicht mehr in besagtem Test, sondern Ihr Vertrag wurde bereits verlängert. Somit ist das Sonderkündigungsrecht leider ebenfalls nicht mehr ausübbar. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin wünschen." Ja gut, hab dann mitgeteilt, dass ich zum nächstmöglichen Termin kündigen möchte, dies wurde dann auch von Firstload betätigt (Kündigung aber erst zum 23.01.2010). Bekam dann eine Rechnung, dass ich 96 € bezahlen soll. Dies hab ich nicht gemacht. So nun hatte ich heute eine Mahnung von Firstload in meinem Email Account. "Wir freuen uns, dass Sie unsere Dienstleistung bestellt haben. Leider konnten wir noch keinen Zahlungseingang von Ihnen bei uns verbuchen. Wir bitten Sie deshalb, den offenen Rechnungsbetrag von EUR 94.80 umgehend auf das unten angeführte Konto zu überweisen.

Bitte nehmen Sie diese Mahnung ernst und beachten Sie das Zahlungsziel von 10 Tagen.

Da wir Ihnen gerne hohe Inkasso- und Anwaltsgebühren ersparen wollen, führen Sie bitte die Überweisung prompt durch."

Was soll ich nun tun, abwarten und nicht zahlen oder bleibt mir garnichts anderes übrig als zu zahlen?


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Diese Antwort ist vom 6.2.2009 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 06.02.2009 16:17:58
Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihnen ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachverhalts wie folgt:

Entscheidend ist, ob die kostenpfllicht des Vertrages erkennbar war bzw. die AGB wirksam in den Vertrag miteinbezogen worden ist.
Auf der Internetseite "firstload.de" ist für mich nur unten links folgender Zusatz erkennbar:

Kundeninfo
Innerhalb der 14-tägigen kostenlosen Testperiode können Sie Ihre Anmeldung spesenfrei schriftlich (Email, Fax, etc.) widerrufen. Nach Ablauf der 14-tägigen Testperiode Vertragsdauer ab 3 Monaten mit Kosten ab Euro 7,90 pro Monat.

Soll nach dem Absenden der Daten bereits das Testabo mit anschließendem 1 - Jahresvertrag zustandegekommen sein, so ist dies nach m.E. nicht der Fall, da die AGB gerade nicht ( und somit ein Jahresvertrag) nicht wirksam einbezogen worden ist.

Weiterhin ist auch nicht richtig, dass ein Widerufsrecht nur bei Waren besteht. Zwar kann bei Dienstleistungen das Widerrufsrecht erlöschen, zunächst besteht es aber und darüber muss belehrt werden.

Das Kostenrisiko liegt in dieser Angelegenheit bei ca. 250 €, sofern die Angelegenheit in einem Gerichtsverfahren seinen Abschluss finden sollte und Sie zu 100 % unterliegen sollten ( 2x Anwaltskosten + Gerichtskosten). In der Regel werden Gerichtsverfahren allerdings nicht angestrenbt; es verbleibt bei den außergerichtlichen Aufforderungen.

Zur Beendigung dieser Angelegenheit ist es ratsam, firstload.de von einem Rechtsanwalt anschreiben zu lassen und das Nichtbestehen des Vertrages bestätigen zu lassen. Gerne stehen wir Ihnen hierfür zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Günthner
Rechtsanwalt

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 06.02.2009 16:48:50

Würden Sie für mich ein Schreiben für Firstload über das Nichtbestehen des Vertrages anfertigen?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 06.02.2009 16:49:00

Sehr geehrte Fragestellerin,

siehe Email.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Günthner
Rechtsanwalt

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Mahnung Firstload - was tun? | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2009-02-08
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