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Frage geschrieben am 16.08.2007 18:41:00

Mahnung - Tattovorlage.com

Rechtsgebiet: Internetrecht, Computerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3245
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 18 weitere Antworten zum Thema Mahnung.
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe vor kurzem mich bei Tattoo-vorlage.com angemeldet. Ich wollte nur mal kurz stöbern und habe mich leider dabei angemeldet, da ich dachte der Dienst ist kostenlos.

Tja dachte ich und habe vor kurzen eine Rechnung erhalten, in der ich aufgefordert werde 96 Euro zu bezahlen. Die 96 Euro setzten sich aus

12 x 8€/pro Monat zusammen. Und nächstes Jahr muss ich den gleichen Betrag nochmals bezahlen, da der Vertrag jetzt quasi 24 Monate läuft.

Da ich den Dienst nie mehr benutzt habe und auch nie mehr benutzten werde habe ich den Betrag bis heute noch nicht beglichen. Anschließend habe ich meinen Vertrag gekündigt und um eine Kündigungsbestätigung gebeten. Die Kündigung hatt man mir Bestätigt aber leider erst zum 25.7.2009, toll.

Vor ein paar Tagen bekam ich dann die erste Mahnung mit einer zusätzlichen Mahngebür von 14€, so dass ich jetzt 110 € Bezahlen muss.



Ich habe den Wiederruf leider verpasst, da ich dachte das ganze ist kostenlos. Leider habe ich die AGB´s nicht genau durchgelesen, sonst wäre mir das nicht passiert.



Mir kommt das ganze als reine Abzocke vor und sehe es einfach nicht ein, den Betrag zu bezahlen, da ich nie ausdrücklich darauf hingewiesen wurde dass ich einen Vertrag eingehe.



Da sie schon Erfahrung mit solchen **** haben, bitte ich sie mir Tipps zu geben und was meine Rechte sind.



Vielen Dank für Ihre Mühen!



Mit freundlichen Grüßen






Hinweis:
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Diese Antwort ist vom 16.8.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 16.08.2007 20:46:54
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich im Rahmen dieser Erstberatung wie folgt beantworten:

I. Hier gibt es Möglichkeiten, wie Sie sich vom Vertrag lösen können.
Einerseits können Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten, da bei Vertragsschluss nicht erkennbar war, dass es sich um ein kostenpflichtiges Abonnement handelt.
Andererseits sollten Sie, sofern noch nicht geschehen, von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Denn das Widerrufsrecht sollte noch ausgeübt werden können, da die Widerrufsbelehrung meiner Ansicht nach fehlerhaft ist. Insoweit erlischt das Widerrufsrecht überhaupt nicht, § 355 III 3 BGB.

II. Fechten Sie daher gegenüber dem Vertragspartner den Vertrag an und üben Sie Ihr Widerrufsrecht aus.
Ggf. sollten Sie sich dabei anwaltlicher Hilfe bedienen. Erfahrungsgemäß lässt die Gegenseite dann eher von ihren – unberechtigten – Forderungen ab.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 16.08.2007 20:56:49

Sehr geehrter Herr Stephan André Schmidt,

danke für ihre schnelle Antwort. Das wiederrufsrecht erlischt aber bei dieser Firma automatisch nach 2 Wochen.

Wenn dies trotzdem möglich ist bitte ich sie mir einen Vordruck bzw. Musterschreiben zum Wiederruf und arglistischer täuschung an meine e-mail Adresse zu senden : *****

Herzlichen Dank für Ihre Mühen!

MfG


Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 16.08.2007 22:25:22

Sehr geehrter Fragesteller,

da die Widerrufsbelehrung falsch ist, erlischt das Widerrufsrecht nicht „automatisch“ nach zwei Wochen, sondern grds. gar nicht. Dass die Fa. etwas anderes „behauptet“, ist dabei unerheblich.

Ein „Musterschreiben“ gibt es so nicht. Zudem ist die Leistung, die Sie im Rahmen Ihrer Nachfrage begehren, nicht im Rahmen einer Erstberatung zu leisten. (Siehe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Plattform hier.)
Wenn Sie eine darüber hinausgehende Vertretung wünschen, so können Sie sich gerne an einen Kollegen oder aber auch an mich wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan André Schmidt, LL.M.
Rechtsanwalt

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