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Frage geschrieben am 07.10.2010 17:40:03

Mahnbescheid erhalten, welche Rechte habe ich?

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1613
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 50 weitere Antworten zum Thema Mahnbescheid.
Guten Tag

Ich bin privat krankenversichert und war im März 2010 bei einem Zahnarzt. Bei ihm war ich zum 1 Mal. Er stellte mir eine überteuerte Rechnung aus (710,- Euro), worauf ich zu einem anderen Zahnarzt bin und um seine Meinung gefragt habe. Normalerweise bezahle ich um die 150,- Euro. Er meinte, dass einige Posten auf dieser Rechnung gar nicht vorgenommen wurde. (Das war im Juni). Ein paar Tage später bekam ich die 1. Mahnung und daraufhin habe ich dem Zahnarzt einen Brief geschrieben mit der Bitte mir doch die Rechnung zu erklären, bzw. ihm gesagt, dass ein anderer Zahnarzt gesagt hat, das die Rechnung viel zu hoch sei. Daraufhin habe ich nichts mehr gehört. Vor ein paar Tagen kam nun ein Mahnbescheid vom Gericht mit zuzüglich 120,- Euro Zinsen und Gerichtskosten.

Ich finde das nicht ganz fair, dass der Zahnarzt sich nicht mal rechtfertigt und sich die Mühe macht mir die Rechnung zu erklären, weiterhin habe ich keine weitere Mahnung erhalten.

Grundsätzlich möchte ich dem Mahnbescheid widersprechen, weiss jedoch nicht, ob sich der Aufwand lohnt, bzw. wieviele weitere Kosten auf mich zukommen? Wie stehen die Chancen?

Wie soll ich reagieren? Nochmals mit dem Zahnarzt reden oder seine Rechtsanwälte kontaktieren?

Vielen Dank für Ihre Hilfe!

Freundliche Grüsse


Antwort geschrieben am 07.10.2010 17:49:00
Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne beantworten darf:

Sie können gegen den Mahnbescheid Widerspruch einlegen, wenn Sie der Meinung sind, dass die Forderung unbegründet ist. Dann muss der Zahnarzt seinen vermeintlichen Anspruch in Form einer Klage begründen und darlegen.

Ob die Forderung berechtigt ist, vermag ich nicht zu sagen: Dazu müsste die Rechnung geprüft werden, ob sie formal und inhaltlich korrekt ist. Leistungen, die nicht erbracht wurden oder in der geltend gemachten Höhe nicht geltend gemacht werden dürfen, müssen Sie selbstverständlich nicht bezahlen.

Grundsätzlich können Sie sich auch an Ihre Krankenversicherung oder die Landesärztekammer mit der Bitte um Überprüfung der Rechnung wenden.

Sie sollten die Entscheidung, ob Sie Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen, aber innerhalb der Frist von 14 Tagen nach Zustellung des Mahnbescheides treffen - legen Sie bis dahin nämlich keinen Widerspruch ein, kann der Zahnarzt einen Vollstreckungsbescheid beantragen und daraus die Zwangsvollstreckung betreiben. Wenn Sie also die Rechnung prüfen lassen wollen, dürfte Eile geboten sein.

Das Kostenrisiko für eine gerichtliche Auseinandersetzung über die Forderung von 710 EUR liegt bei ca. 600 EUR.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und stehe Ihnen für eine weitergehende Beratung und Vertretung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Bitte kontaktieren Sie mich dazu über die unten genannte Rufnummer bzw. E-Mail-Adresse.


Mit freundlichen Grüßen

Andreas Schwartmann
Rechtsanwalt





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