Frage geschrieben am 10.03.2010 16:02:40
Mahnbescheid
Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 987ich habe einem freund 230,00 euro geliehen.ohne schriftlichen verkehr.jetzt hört er plötzlich schlecht(heißt er zahlt nicht).
kann ich einen mahnbescheid,titel,zur vollstreckung bei gericht beantragen?
danke für ihre antwort.
mfg.
Antwort geschrieben am 10.03.2010 16:11:44 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2, 26135 Oldenburg, Tel: 0441 26726, Fax: 0441 26892
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 769
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sofern Sie das Darlehen gekündigt und die Rückzahlung fällig gestellt haben, können Sie einen Mahnbescheid - und sollte dann die zweiwöchige Widerspruchsfrist ablaufen - , danach einen Vollstreckungsbescheid beantragen.
Mit dem Vollstreckungsbescheid können Sie dann nach Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist über das Amtsgericht den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragen oder andere Vollstreckungsmaßnahmen (z.B. Kontopfändung) beantragen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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