Mahnbescheid Zivilprozess Geldforderung
| 22.06.2010 09:10 |
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Guten Tag, ich bin Grafikerin und habe von einem Kunden einen Auftrag bekommen und keine Auftragsbestätigung gemacht. Ich habe nichts schriftliches. Ich habe für Ihn für 1.200 Euro gearbeitet.
Konzept. Mappe-Dummy. Namensfindung. Farbvorschläge Gebäude. Entwürfe Logo. Besprechungen. Es war eilig. Jedoch konnte ich den Kunden dann gar nicht mehr erreichen (16 emails wurden nicht beantwortet) - telefonisch hat er mich abgewimmelt, er sei in einer Besprechung usw. Ich konnte auch kein konkretes Angebot machen, weil mir das Material für den Prospekt gefehlt hat. Das habe ich immer wieder angefordert (Fotos, Texte....) ich wusste ja gar nicht wie umfangreich die Broschüre werden würde.
Mein Konzept hat ihm sehr gefallen.
Ich habe eine Rechnung geschickt. Keine Reaktion - auch nicht auf die Mahnungen. Dann habe ich einen Mahnbescheid (Amtsgericht Stgt.) geschickt. Nun sagt er: er habe 3 Konzepte bestellt, aber nur eins bekommen, und er sei bereit 440 Euro zu bezahlen.
Frage: ist es nun besser es auf den Prozess ankommen zu lassen oder von dem Mann die 440 Euro zu nehmen und ihn so davon kommen zu lassen?
Ich freue mich auf Ihren Rat. Danke.
Trifft nicht Ihr Problem?
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