Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 117 weitere Antworten zum Thema Ehevertrag.
Guten Tag,
wir sind nun gut 1 Jahr verheiratet. Haben eine 9 Monate alte TOchter. Mein Mann ist berufstätig und ich bin in Elternzeit. Ich werde nach einem Jahr Elternzeit wieder arbeten gehen.
Mein Mann hat Schulden mit in die Ehe gebracht die auch teilweise schon mit Inkassobüros und Vollstreckungsaufgrägen eingefordert werden. Da seine Zahlungsmoral nicht die Beste ist, habe ich zusätzlich Angst, dass in unserer Ehe weitere Schulden seinerseits entstehen. Ich weiß dass mein Mann im Falle einer Scheidung arbeitslos werden würde. Hier befürchte ich, dass ich Unterhalt für Ihn zahlen müsste. Meine weitere Befürchtung ist, dass mein Auto, dies habe ich vor 3 Monaten per Vollfinanzierung angeschafft (auf meinen Namen) gepfändet wird. Entweder durch seine Altschulden oder Neuschulden. Macht hier ein Ehevertrag Sinn?
Hier nochmal in Kurzfassung:
-Werden seine Altschulden vor der Ehe wirklich nur von ihm gefordert
-wenn Neuschulden entstehen, die er verursacht hat ( auf seinem Namen), muss ich dann in oder nach der Ehe dafür mit meinem Vermögen oder Besitz aufkommen?
-Kann das finanzierte Auto(auf meinem Namen gekauft und zugelassen) in irgendeiner Form jetzt oder später gepfändet werden?
-müsste ich für meinen Mann Unterhalt zahlen im Falle einer Scheidung, wenn er arbeitslos werden würde.
Antwort geschrieben am 04.05.2011 10:27:13 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Michael J. Zuern
Seestraße 32, 83257 Gstadt, Tel: 08054 - 9233, Fax: 08054 - 9234
Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 303
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gerne beantworte ich Ihre Fragen aufgrund des dargelegten Sachverhalts wie folgt, wobei ich voraussetze, dass Sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (es verbleibt dabei bei der Trennung der jeweiligen Vermögen) verheiratet sind:
Seine Altschulden werden nur von ihm gefordert, er muss alleine dafür aufkommen.
Für Neuschulden müssten Sie nicht aufkommen, es verbleibt bei den jeweils getrennten Vermögen.
Alle Gegenstände, die nachweislich Ihnen gehören, sind nicht pfändbar, also auch das nicht; die Vermögen bleiben getrennt.
Unterhalt müssten Sie im Prinzip dann bezahlen, wenn Sie mehr verdienen würden als Ihr Mann. Bei Arbeitslosigkeit müsste er sich aber um einen Arbeitsplatz entsprechend bemühen. Auch müsste er es sich Ihnen gegenüber anrechnen lassen, wenn er durch eigenes Verschulden oder mutwillig arbeitslos wurde.
Für die Frage des Ehevertrags müsste Ihre persönliche Situation genauer betrachtet werden. Vorbehaltlich dieser Betrachtung macht ein Ehevertrag wahrscheinlich nur dann Sinn, wenn Ihr Einkommen hoch ist und etwaige Unterhaltszahlungen von Ihnen in voller Höhe zu leisten wären. Verdienen Sie beide durchschnittlich (bis 2.000 netto monatlich), könnte das Ergebnis den Aufwand und die Kosten vorbehaltich einer genaueren Analyse möglicherweise nicht rechtfertigen.
Einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage hoffe ich gegeben und Ihnen damit weitergeholfen zu haben. Über eine positive Bewertung würde ich mich in jedem Fall freuen.
Sofern Sie weitere Hilfestellung benötigen, können Sie sich gerne an mich wenden.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
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