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MPU bevor ich führerschein habe


22.05.2011 12:02 |
Preis: ***,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Peter Dratwa


| in unter 2 Stunden

Hi ich hab grad vol des problem und zwar: Ich hab beim landratsamt einen Antrag auf fahrerlaubniss gestellt, dann habe ich einen brief bekommen wo die eine stellungsnahme von mir wollten wie es mit meinem konsumverhalten zur zeit aussieht. (habe eine anzeige bekommen wegen VERDACHT AUF BTMG nur verdacht!!) Also habe ich rein geschrieben dass ich 2008 zwei mal koks ausprobiert habe und mir dannach schlecht war und ich seit dem nix mehr mit drogen zu tun habe. (war wahrscheinlich zu ehrlich). Darauf hin kam ein brief das ich zur MPU muss. 1. frage: dürfen die des von mir verlangen wenn ich noch kein Führerschein hatte???? ich habe 4 drogenteste, 2 von 2008 und 2 von 2009 aber des hat die nicht mal interessiert noch nicht mal angeckukt, war jetzt bei der Mpu stelle und die wollen jetzt das ich noch mal 6 screenings mache innerhalb von 12 monaten. Und in dem MPU gutachten steht drin: Also die frage von landratsamt: > Kann frau ....trotz der hinweise auf (frühere) drogenmissbrauch ein Kraftfahrzeug der gruppe 1/2 (klasse B) sicher führen? Ist insbesondere nicht (mehr) zu erwarten, dass frau ... ein Kraftfahrzeug unter dem einfluss von betäubungsmitteln oder deren nachwirkungen führen wird. So und jetzt kommt der Mpu inhalt wo mehrere sätze nicht stimmen!!! z.B.Frau .... hat sich in diesem sinne in der vergangenheit bereits als nicht geignet zum führen von kraftfahrzeugen erwiesen und IHM wurde die fahrerlaubnis entzogen. Und die Beantwortung der fragestellung der mpu stelle: > Die gutachter kommen nach abwägen aller befunde zu dem schluss, dass frau ... trotz hinweise auf drogenmissbrauch ein kraftfahrzeugder grußße 1 sicher führen kann. es ist allerdings zu erwarten , dass sie ein kraftfahrzeug unter dem einfluss vonbetäubungsmitteln oder deren nachwirkungen führen wird. eine günstigere prognose bei einer erneuten begutachtung erscheint dann erst möglich zu sein , wenn es der klientin gelungen ist, sich offen mit dem eigenen drogenproblem auseinander zu setzten. die drogenverzichtshaltung muss durch ein geeignetes Abstinenzkonrollprogramm über mindestens 12 monate nachgewiesen werden.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 174 weitere Antworten zum Thema:
Führerschein MPU
22.05.2011 | 13:23

Antwort

von

Rechtsanwalt Peter Dratwa
250 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

zunächst bedanke ich mich für Ihre Anfrage.

Im Interesse der Verkehrssicherheit kann die Straßenverkehrsbehörde vor Erteilung der Fahrerlaubnis, wie es bei Ihnen der Fall war, bei Bekanntwerden von Tatsachen, die Bedenken gegen die Eignung eines Verkehrsteilnehmers begründen, gem. § 2 Abs. 8 STVG die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) anordnen. Der Verdacht auf Dogenkonsum reicht hierzu aus.

In § 14 Abs. 1 der Fahrerlaubnisverordnung ( FeV) heisst es hierzu:

" Zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung …. der Fahrerlaubnis ordnet die Fahrerlaubnisbehörde an, dass ein ärztliches Gutachten (§ 11 Abs. 2 Satz 3) beizubringen ist, wenn Tatsachen die Annahme begründen, dass ( Nr.2) die Einnahme von Betäubungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes vorliegt

. Weiter heisst es unter dem Abs. 2

(2) Die Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens ist für die Zwecke nach Absatz 1 anzuordnen, wenn ( Nr.2) zu klären ist, ob der Betroffene noch abhängig ist oder - ohne abhängig zu sein - weiterhin die in Absatz 1 genannten Mittel oder Stoffe einnimmt,

Da Sie im Jahr 2008 schriftlich zugegeben haben, zwei Mal Kokain ausprobiert zu haben, hat das Landratsamt zu Recht vor Erteilung einer Fahrerlaubnis von Ihnen die Vorlage einer positiven MPU verlangt.

Wer Betäubungsmittel im Sinne des BtmG zu sich nimmt und dazu zählt ganz sicher Kokain, ist nach den Begutachtungs-Richtlinien nicht geeignet, ein Kraftfahrzeug zu führen

Nach den Begutachtungsrichtlinien ist in der Regel eine einjährige Abstinenz durch ärztliche Untersuchungen nachzuweisen und zwar auf der Grundlage von Laboruntersuchungen innerhalb dieser Jahresfrist in unregelmäßigen Abständen.

Wenn der begutachtende Psychologe zu dem Ergebnis kommt, dass er eine Beobachtungszeit von 12 Monaten mit Drogenscreens für erforderlich hält, dann werden darum nicht herumkommen.


Ich bedaure, Ihnen kein besseres Ergebnis meiner Beurteilung liefern zu können.

Gerade bei Drogen im Straßenverkehr sind die Straßenverkehrsbehörden in den letzten Jahren sehr streng geworden wegen der großen Gefahr für die anderen Verkehrsteilnehmer.

Für eine positive Prognose ist wesentlich ,dass zur positiven Veränderung der körperlichen Befunde auf der Grundlage der Laborbefunde, ein tiefgreifender und stabiler Einstellungswandel eingetreten ist ,der es wahrscheinlich macht, dass Sie auch in Zukunft die notwendige Abstinenz einhalten. Notwendig ist ínsbesondere bei Äußerungen gegenüber dem Gutachter der MPU, dass dieser nicht den Eindruck, dass Sie sich mit Ihrem Drogenproblem nur unzureichend auseinandergesetzt haben.

Ich hoffe, Ihnen im Rahmen dieser Internetplattform einen erste rechtliche Einschätzung gegeben zu haben und verbleibe,

mit freundlichem Gruß
Peter Dratwa
Rechtsanwalt


ANTWORT VON
Rechtsanwalt Peter Dratwa
Düsseldorf

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