MPU als Ausländer
30.10.2011 19:45 |
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Verkehrsrecht
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Meiner Freundin, welche aus der Tschechei stammt, sowohl eine tschechische Staatsbürgerschaft, als auch einen tschechischen Wohnsitz besitzt und auch Ihren Wohnsitz in Pilsen/CZ inne hat wurde vor zwei Jahren im Rahmen einer Verkehrskontrolle aufgrund von Cannabisspuren im Blut die Fahrerlaubnis für 8 Monate entzogen.
Die verhängten 8 Monate Fahrverbot sind bereits längst abgelaufen und meine Freundin kann die Unterlagen respektive den Strafbefehl zu dem sich damals ereigneten Fall nicht auffinden.
Meine Frage ist nun, ob Sie als Erstäterin eine MPU absolvieren muss respektive ob es überhaupt einen MPU-Zwang für Ausländer gibt, zumal es Personen gibt - wie in diesem Fall meine Freundin - welche kein Wort deutsch sprechen können und es von vorneherein alleine schon an der Sprachverständigung mit dem Gutachter in Verbindung mit dem Teil einer psychologischen Untersuchung scheitern würde.
Meine Freundin ist zuvor weder verkehrs- noch in sonst irgendeiner anderen Weise strafrechtlich aufgefallen.
Als Zusatzfrage würde ich gerne in Erfahrung bringen auf welche Art der Vorgehensweise man Auskunft darüber einholen kann ob für einen Ausländer mit ausländischem Führerschein das Recht gegeben ist in Deutschland ein Fahrzeug zu führen oder ob aus irgendwelchen Gründen eine Nichtberechtigung hierzu mit der Voraussetzung eines erforderlichen Tests zur Eignungsprüfung hinsichtlich der Berechtigung in Deutschland ein Kraftfahrzeug zu führen besteht.
Mi bestem Dank im Voraus
Mit bestem Dank im Voraus
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