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Meiner Freundin, welche aus der Tschechei stammt, sowohl eine tschechische Staatsbürgerschaft, als auch einen tschechischen Wohnsitz besitzt und auch Ihren Wohnsitz in Pilsen/CZ inne hat wurde vor zwei Jahren im Rahmen einer Verkehrskontrolle aufgrund von Cannabisspuren im Blut die Fahrerlaubnis für 8 Monate entzogen.
Die verhängten 8 Monate Fahrverbot sind bereits längst abgelaufen und meine Freundin kann die Unterlagen respektive den Strafbefehl zu dem sich damals ereigneten Fall nicht auffinden.
Meine Frage ist nun, ob Sie als Erstäterin eine MPU absolvieren muss respektive ob es überhaupt einen MPU-Zwang für Ausländer gibt, zumal es Personen gibt - wie in diesem Fall meine Freundin - welche kein Wort deutsch sprechen können und es von vorneherein alleine schon an der Sprachverständigung mit dem Gutachter in Verbindung mit dem Teil einer psychologischen Untersuchung scheitern würde.
Meine Freundin ist zuvor weder verkehrs- noch in sonst irgendeiner anderen Weise strafrechtlich aufgefallen.
Als Zusatzfrage würde ich gerne in Erfahrung bringen auf welche Art der Vorgehensweise man Auskunft darüber einholen kann ob für einen Ausländer mit ausländischem Führerschein das Recht gegeben ist in Deutschland ein Fahrzeug zu führen oder ob aus irgendwelchen Gründen eine Nichtberechtigung hierzu mit der Voraussetzung eines erforderlichen Tests zur Eignungsprüfung hinsichtlich der Berechtigung in Deutschland ein Kraftfahrzeug zu führen besteht.
Mi bestem Dank im Voraus
Mit bestem Dank im Voraus
Antwort geschrieben am 30.10.2011 20:25:29 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Jens Grützmacher
Am Ring 3, 29313 Hambühren, Tel: 05084 988808, Fax: 05084 988818
Miet und Pachtrecht, Strafrecht, Erbrecht, Internet und Computerrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 37
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gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Grundsätzlich ist es zulässig, mit einem tschechischen Führerschein in Deutschland Auto zu fahren, da es ein Land der Europäischen Union ist.
Die Fahrerlaubnisbehörde kann nach § 11 II FeV zur Vorbereitung von Entscheidungen über die Erteilung oder Verlängerung der Fahrerlaubnis oder über die Anordnung von Beschränkungen oder Auflagen die Beibringung eines ärztlichen Gutachtens durch den Bewerber anordnen, wenn Tatsachen bekannt werden, die Bedenken gegen die körperliche oder geistige Eignung des Fahrerlaubnisbewerbers begründen.
Grundsätzlich ist es also im Ermessen der Behörde, bei einem Verlehrsverstoß eine MPU anzuordnen. Im Normalfall jedoch und wenn Ihre Freundin Ersttäterin war, wird dies meist unterlassen.
Wenn Sie den Führerschein jedoch wiederbekommen hat, heißt dies, dass auch keine MPU verlangt worden ist. Dies kann auch von EU-Ausländern verlangt werden. Jedoch hätte die Behörde Ihre Freundin in diesem Falle bereits angeschrieben und dazu aufgefordert.
Zwar ist auch eine MPU im Ausland möglich, die in Deutschland anerkannt werden könnte, jedoch müsste diese Stelle BASt-akkredetiert sein (Bundesanstalt für Straßenwesen).
Um sicherzugehen kann Ihre Freundin direkt bei zuständigen Führerscheinstelle anrufen, die überprüfen kann, ob Auflagen in einem anderen EU-Land gemacht worden sind. Siehe hierzu: https://www.eucaris.net/countries/czech-republic
Bei weiteren Nachfragen benutzen Sie bitte die kostenlose Nachfrageoption. Wenn hiernach noch Unklarheiten bestehen sollten, können Sie mich auch gerne direkt per E-Mail anschreiben.
Mit freundlichen Grüßen
Grützmacher
Rechtsanwalt
ra-gruetzmacher@ra-salzwedel.de
www.ra-salzwedel.de
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