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MPU


| 10.01.2010 15:06 |
Preis: ***,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Fachanwältin für Sozialrecht Susanne Ziegler


| in unter 2 Stunden

Kann es sein, dass man ab 2010 irgendwann keine MPU mehr machen muss um seinen Führerschein wiederzubekommen?
Die Fakten: Habe keinen Führerschein mehr seit ca. 6 Jahren, er wurde mir abgenommen wegen BTM.
Ist das polizeiliche Führungszeugnis relevant?

Vielen Dank für eine Antwort!
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 83 weitere Antworten zum Thema:
MPU
10.01.2010 | 15:52

Antwort

von

Rechtsanwältin Fachanwältin für Sozialrecht Susanne Ziegler
23 Bewertungen
Sehr geehrter Fragesteller,

ich bedanke mich für Ihre Frage, die ich gerne im Rahmen einer ersten Einschätzung beantworte:

Immer wieder gibt es Gerüchte um die Abschaffung der MPU. Es gilt aber nach wie vor die
3. Führerscheinrichtlinie von 2006 (vgl. z.B. unter eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:32006L0126:DE:NOT), die keine Abschaffung vorsieht. Da diese Richtlinie erst bis zum 19.01.2013 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt sein muss, ist kurzfristig wohl auch nicht mit einer Änderung zu rechnen. Deshalb wird – sofern es der Bundestag nicht anders beschließen sollte – die MPU weiter nach der Fahrerlaubnisverordnung bestehen bleiben.

Soweit ein entsprechender Eintrag noch im Führungszeugnis steht, ist davon auszugehen, dass ohne MPU keine neue Fahrerlaubnis erteilt wird. Ohne MPU wird eine neue Fahrerlaubnis erst nach 15 Jahren (10 Jahre Tilgungsfrist plus 5 Jahre Anlaufhemmung) erteilt werden.

Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort einen ersten Überblick über die Rechtslage verschafft zu haben. Bitte berücksichtigen Sie, dass es sich bei meiner Antwort, basierend auf den von Ihnen gemachten Angaben, nur um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Abweichende Informationen, die Ihnen geringfügig erscheinen mögen, können schon zu erheblich unterschiedlichen rechtlichen Beurteilungen führen.

Sie können natürlich gerne im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal oder über meine E-Mail-Adresse mit mir Verbindung aufnehmen.

Auch eine Beauftragung zur Vertretung stellt dank Email, Fax und Telefon über größere Entfernung kein Problem dar.

Mit freundlichen Grüßen

S. Ziegler
Rechtsanwältin, Dortmund


Bewertung des Fragestellers 2010-01-12 | 08:33


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Sozialrecht, Versicherungsrecht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Verkehrsrecht