Frage geschrieben am 30.05.2010 22:38:32
MPU
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 842muß ich nach der positvien MPU trotzdem zur fahrschule oder gilt das neue gesetz das es nach ermessensache des sachbearbeiters ist???
falls er das entscheiden sollte hat man gute chancen mit einem Wiederspruch oder muß ich das dann machen???
Antwort geschrieben am 31.05.2010 06:32:04 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Astrid Hein
Ludwig-Thoma-Strasse 47, 85232 Unterbachern , Tel: 08131/3339361, Fax: 08131/2715184
Arbeitsrecht, Familienrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht, Miet und Pachtrecht
Bewertungen: 162
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hiermit nehme ich zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen unter Berücksichtigung des dargestellten Sachverhaltes wie folgt Stellung:
Grundsätzlich müssen Sie die Führerscheinprüfung nicht erneut ablegen, wenn keine Anhaltpunkte gegeben sind, die darauf schließen lassen, dass Sie die Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzen.
Abschließend möchte ich Sie noch auf Folgendes hinweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.
Ich hoffe Ihnen einen ersten Einblick in die Rechtslage verschafft haben zu können und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Astrid Hein
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