ich danke vorab für die Mühe und Hilfsbereitschaft.
Meine Frage ist ganz grundsätzlich ob mein Führerschein anerkannt wird.
Ich schildere nun die Umstände:
Ich hatte mit 16 ein delikt wegen Handel von Canabis geringer Menge. Ich besaß zu dieser Zeit keinerlei Fahrerlaubnis irgendeiner Art. Trotzdem ordnete ein Amt(ich entsinne mich jetzt spontan nicht mehr welches) eine MPU bei mir an, als ich einundhalb Jahre später einen Führerschein machen wollte. Diese MPU bestand ich nicht wegen des psychologischen tests. Ich habe den Fehler gemacht nicht die teueren Seminare mitzumachen und habe nur 3 kostenlose Urintests von meinem Hausarzt als beweis meiner Abstinenz angegeben. Danach ließ ich das Thema einige Jahre ruhen und hatte seitdem auch keine Probleme mehr mit der Polizei.
Nun bin ich 24 und aus beruflichen Gründen und weil meine Familie von hier ist, nach Prag gezogen. Ich werde ende august nach ca. 7 Monaten wieder nach Deutschland zurückkehren und habe als beleg meiner anwesenheit verschiedene dokumente (steuerdokumente,einwohnermeldeamt,wohnsitzbestätigung) gesammelt.
die Fahrerlaubnis habe ich hier binnen 4 Monate erworben. was ersichtlich aus der rechnung und dem prüfungstermin ist.
Ist mit problemen von seiten der deutschen verwaltungsinstitutionen zu rechnen? (rechtsstreit)
kann ich mit diesem Führerschein in Deutschland fahren ohne ihn umzumelden? Muss ich ihn überhaupt ummelden und wenn ja binnen welches Zeitraumes.
Vielen Dank für Rat
lG der Ratsuchende
Antwort geschrieben am 06.08.2011 16:14:56 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt
Kuhstraße 4, 58239 Schwerte, Tel: 02304/20060, Fax: 02304/200629
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gerne beantworte ich Ihre Frage, unter Berücksichtigung des geschilderten Einsatzes und Ihres Einsatzes wie folgt.
Davon ausgehend, dass Sie Ihren Führerschein nach dem 19.01.09 erworben haben sind in der Tat Probleme bei einer Nutzung in Deutschland zu besorgen. Wenn die damalige "Nichterteilung" aufgrund der neg. MPU (juristisch : Versagung) im Verkehrszentralregister verzeichnet ist, steht § 28 Abs. 4 Ziffer 3 FeV einer Nutzung entgegen.
Auch wenn es erhebliche europarechtliche Bedenken gegen diese Vorschrift gibt, sind derzeit straf- und verwaltungsrechtliche Probleme, abhängig vom jeweiligen Bundesland, zu erwarten. Eine Klärung durch den EuGH steht noch aus und ist für Anfang 2012 zu avisieren. Erst nach der dortigen Klarstellung kann von Rechtssicherheit gesprochen werden.
Eine Registrierung oder Umschreibung des Führerscheins ist gleichwohl nicht zwingend erforderlich.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 06.08.2011 17:30:17
den Führerschein erwarb ich dieses Jahr im Juni, also wie sie bereits richtig vermuteten nach dem 19.01.09.
Das Bundesland in dem ich wohne ist Bayern, das ja leider bekannt dafür ist, in dieser Hinsicht sehr streng zu sein.
Bedeuted dies, dass ich im Falle einer gewöhnlichen Verkehrkontrolle eigentlich schwarz-fahre und mit einem Prozess rechnen muss?
lässt sich im Moment in irgendeiner form abschätzen wie das gericht im neujahr 2012 entscheiden wird?
ist es also abschließend abzuraten mit dieser Fahrerlaubnis Auto zu fahren?
den Führerschein erwarb ich dieses Jahr im Juni, also wie sie bereits richtig vermuteten nach dem 19.01.09.
Das Bundesland in dem ich wohne ist Bayern, das ja leider bekannt dafür ist, in dieser Hinsicht sehr streng zu sein.
Bedeuted dies, dass ich im Falle einer gewöhnlichen Verkehrkontrolle eigentlich schwarz-fahre und mit einem Prozess rechnen muss?
lässt sich im Moment in irgendeiner form abschätzen wie das gericht im neujahr 2012 entscheiden wird?
ist es also abschließend abzuraten mit dieser Fahrerlaubnis Auto zu fahren?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 06.08.2011 17:40:34
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Annahme ist richtig. Im Falle einer Kontrolle droht ein Verfahren wegen Fahrtens ohne Fahrerlaubnis, angesichts der genannten Gesetzeslage.
Die Erfolgsaussichten in Luxemburg sind schwer abzuschätzen, ich persönlich gehe allerdings von einer 70:30 Wahrscheinlichkeit aus, dass die derzeitige Regelung gekippt wird.
Angesichts der derzeitigen Rechtslage, insb. in Bayern, kann ich Ihnen zumindest keine risikolose Nutzung prognostizieren.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Annahme ist richtig. Im Falle einer Kontrolle droht ein Verfahren wegen Fahrtens ohne Fahrerlaubnis, angesichts der genannten Gesetzeslage.
Die Erfolgsaussichten in Luxemburg sind schwer abzuschätzen, ich persönlich gehe allerdings von einer 70:30 Wahrscheinlichkeit aus, dass die derzeitige Regelung gekippt wird.
Angesichts der derzeitigen Rechtslage, insb. in Bayern, kann ich Ihnen zumindest keine risikolose Nutzung prognostizieren.
Mit freundlichen Grüßen
Marc N. Wandt
Rechtsanwalt
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