MPU-Bescheid kurz vor Auswanderung
12.06.2012 01:12 |
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Verkehrsrecht
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Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht Marc N. Wandt
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Zur Sachlage:
Ich bin Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klassen B,L,M und S.
Am 28.09.2005 wurde ich wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr verurteilt. Die Fahrerlaubnis wurde entzogen und eine Sperrfrist für die Neuerteilung bis 27.07.2006 festgelegt. Am 28.07.2006 wurde die Fahrerlaubnis wieder erteilt.
Am 18.11.2011 führte ich ein KFZ mit einer Atemalkoholkonzentration von 0,44 mg/l.
Daraufhin erhielt ich am 22.12.2011 einen Bußgeldbescheid über 500,- Euro plus einen Monat Fahrverbot. Den Führerschein habe ich am 28.03.2012 abgegeben und am 29.04.2012 wieder ausgehändigt bekommen.
Mit einem Schreiben vom Landratsamt vom 05.06.2012 wurde mir mitgeteilt, dass "aufgrund meiner wiederholten Zuwiderhandlung unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr zwingen abzuklären ist, ob zukünftig das Führen eines KFZ und einen die Fahrsicherheit beeinträchtigenden Alkoholkonsum hinreichend sicher getrennt werden kann.
Ich werde daher gem. §46 Abs. 3 und §13 Nr. 2 Buchstabe b FeV aufgefordert, eine MPU bis 05.09.2012 beizubringen.
Alternative 1: Dauerhaft kontrollierter Umgang mit Alkohol ist möglich.
Alternative 2: Dauerhaft kontrollierter Umgang mit Alkohol ist nicht mehr möglich (deshalb Alkoholverzicht)"
Ich werde am 13. August 2012 nach Indonesien auswandern und habe außer zum Familienbesuch / Urlaub nicht vor, so schnell wieder nach Deutschland zu kommen. Ein unbefristeter Arbeitsvertrag sowie ein Indonesischer Mietvertrag liegen bereits vor. Ich werde mich am 27. Juli 2012 von meinem aktuellen Wohnsitz endgültig abmelden und dann in Deutschland nicht mehr gemeldet sein. Mein Auto wird Anfang August verkauft und abgemeldet werden.
Nun zu meinen Fragen:
a) habe ich eine Chance, die MPU aufgrund meiner Auswanderung abzuwenden, aber dennoch meinen Führerschein zu behalten? Wenn ja - was muss ich dafür tun?
b) Was passiert, wenn ich die MPU einfach nicht abgebe - kann ich Probleme bei der Aus- oder wieder-Einreise zum Beispiel am Flughafen bekommen? (kurzfristige Verhaftung / Verweigerung der Ausreise / Bußgeld.....?!?)
c) Kann ein Entzug der Fahrerlaubnis überhaupt rechtswirksam werden, wenn mir der Beschluss mangels einer Adresse nicht zugestellt werden kann und ich somit darüber nicht informiert werden kann?
d) Wie soll ich eine MPU innerhalb der kurzen, mir noch in Deutschland verbleibenden Zeit vorlegen, wenn ich dafür allein schon 6 oder sogar 12 Monate Abstinenz nachweisen muss?
e) Hilft es mir, einen Indonesischen Führerschein zu machen und mit diesem ggf. bei Heimatbesuchen einen Mietwagen zu führen?
Besten Dank im Voraus für Ihre Bemühungen.
Mit besten Grüßen









