Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340576
zufriedene Nutzer
Frage geschrieben am 12.11.2011 13:31:50

MPU Androhnung dann 2 Jahre keine Nachricht

Rechtsgebiet: Verkehrsrecht | Einsatz: € 50,00 | Status: Beantwortet | Aufrufe: 793
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 62 weitere Antworten zum Thema MPU.
Hatte im August 2009 von der Führersteinstelle die Anordnung erhalten einen MPU Test zumachen.(wegen 16 Punkten)
Diesbezüglich hatte ich Einspruch erhoben und bat um erklärung, weil ich 4 wochen zuvor ein Aufbauseminar und eine Psychlogische Beratung gemacht habe.
Dies wurde mir von einen anderen Mitarbeiter der Führersteinstelle auferlegt.
In der zwischenzeit (4 Wochen) hatte ich keine Verkehrsverstöße.
Da ich Beruflich viel im Ausland unterwegs bin machte ich bis heute keinen MPU Test und habe auch nichts mehr von der Führersteinstelle gehört.(Führerschein habe ich noch immer)
Nach dem ich vor 2 Wochen umgezogen bin erhielt ich ein Schreiben bzw. Vordruck von der Führerscheinstelle indem ich meinen Widerspruch von damals zurücknehmen soll. (nach über 2 Jahren)
Meine Fragen ?
Ist dies ggf. Verjährt.
Soll ich den Widerspruch zurücknehmen und einen MPU machen oder was sonst.
Mich ärgert nur die Willkür der Mitarbeiter.



Antwort geschrieben am 12.11.2011 14:39:45
Rechtsanwalt Reinhard Moosmann
Raueneggstr. 41, 88212 Ravensburg, Tel: 0751/25971, Fax: 0751/21757
Straßenverkehrsrecht, Miet und Pachtrecht, Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht
Bewertungen: 44
Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:

Die Anordnung einer MPU ist allein mit dem von Ihnen angegebenen Punktestand von 16 Punkten nicht erklärbar. Es können aber eine etwaige Häufung bestimmter Verkehrsverstöße Anlass zu Zweifeln an der Fahreignung und zur Anordnung einer MPU geben. Abschließend beurteilen läßt sich dies hier leider nicht.

Wenn Sie nach Erreichen von 14 Punkten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilgenommen und dies der Fahrerlaubnisbehörde innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung nachgewiesen haben, werden 2 Punkte abgezogen (§ 4 Abs 4 StVG).

Nach Ihren Angaben spricht einiges dafür, dass die Behörde die Sache nicht zügig bzw. fehlerhaft bearbeitet hat.

Verjährung kommt hier nicht in Betracht. Wenn Sie in den verstrichenen 2 Jahren im Strassenverkehr nicht mehr negativ aufgefallen sind, könnten jedoch Bedenken gegen Ihre Fahreignung zwischenzeitlich ausgeräumt sein.

Da die Sache nur in Kenntnis des Inhalts Ihrer Führerscheinakte abschließend beurteilt werden kann, rate ich Ihnen dringend, durch einen Rechtsanwalt Akteneinsicht nehmen und die Sache prüfen zu lassen.

Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt Reinhard Moosmann
Raueneggstr. 41
88212 Ravensburg
Tel. 0751/25971
Fax: 0751/21757
E-Mail: ra-moosmann-rv@t-online.de

So einfach geht das!
1.
Frage stellen

2.
Preis selbst ausloben

3.
Antwort von einem Anwalt  



Im Verkehrsrecht letzten Monat:

16
beantwortete Fragen

 
durchschnittl. Bewertung
123recht.net ist Rechtspartner von:

340576
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97884
beantwortete Fragen
10
Anwälte jetzt
online
Mehr zum Thema:
MPU   Androhnung   dann   Jahre   Nachricht