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Mündliche absprache eines Mietkaufes nach Zwangsversteigerung wird nicht eingehalten


25.07.2010 00:07 |
Preis: ***,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Rechtsanwalt Matthias Juhre


| in unter 2 Stunden

Aufgrund des Todes meines Mannes und der kurz darauf folgender Arbeitslosigkeit bin ich in Finanzielle Probleme geraten. Meine Hypothek wurde gekündigt und mein Haus wurde zur Versteigerung freigegeben. (in Baden-Württemberg)

Bis auf ein Pärchen aus meinem Freundeskreis, konnte mir niemand Finanziell helfen die Versteigerung abzuwenden. Das Pärchen hat sich zusammen mit mir und einem LBS-Berater
einen Plan ausgearbeitet, der es mir ermöglicht, mein Haus nach der Versteigerung und am ende meiner sechs jährigen Privatinsolvenz, wieder zurückzukaufen.

Die Kosten der Hypothek werden von mir und meinem Freund, der auch eine Wohnung in meinem Zweifamilienhaus hat, über einen Mietvertrag abgesichert.

Es wurde vor der Versteigerung mündlich vereinbart, das die beiden Mieten, mein Kalt für 210 Euro, denn ich trage alle Nebenkosten selbst und die meines Freundes, bei dem das Kommunale Amt die Miete von 250 kalt und 140 Nebenkosten bezahlt, direkt am ende dieser Zeit vom Kaufpreis abgezogen wird und ich das Haus zum Restbetrag wieder zurückkaufen kann. Zur Absicherung des Restbetrages wurde nach der Versteigerung von dem LBS-Berater für mich einen Riestervertrag und eine Lebensversicherung abgeschlossen, dass im Falle meines Todes, die offene Summe des Hauses direkt davon bezahlt wird.
Die Hypothek des Hauses wird über einen vorfinanzierten Bausparvertrag mit monatlich 290 Euro Tilgung und 166 Euro Sparrate bedient.

Das Haus wurde am 10. Juni 2009 für 83.000 Euro an meine Freunde verkauft. 87.000 Euro wurden zur Sicherheit aufgenommen, die auch die anfallenden Kosten der Umschreibung und sonstiges Kaufkosten Abdecken sollten.

Ein Mietvertrag über 350 Euro Miete ohne Nebenkosten, wurde für die Bank nachträglich ausgeschrieben, da sonst der Finanzierungsrahmen meiner Freunde wegen einer Summe von 140 Euro zu geringem Einkommen gescheitert wäre.
Die Überweisung der Monatlichen Mieten von 210€ und 390€ verlief vom 01.Juli 2009 an immer problemlos und pünktlich.
Als Dank dafür dass sie mir helfen, wurde ausgemacht, das sie den Monatlichen Überschuss der Miete, sowie natürlich die jährlichen Einkommenssteuer und einen noch unbenannten Betrag am ende der 7 Jahre be-/ erhalten.

Es wurde auch vereinbart, dass alle unsere Absprachen Notariell beglaubigt werden, damit jeder von uns rechtlich abgesichert ist.
Trotz mehrfachen Nachfragens wegen eines Termins für den Notar, wurden immer wieder ausreden und persönliche Probleme z.B. Kinder, Krankheit, eigene Hausprobleme, wegen eines nicht zustande kommen vorgeschoben.

Darauf hin habe ich dann im Juni dieses Jahres einen Termin mit meinem Rechtsanwalt ausgemacht, der zumindest die Rohversion eines Vertrages zwischen mir und meinen Freunden ausarbeiten kann. Dieser Termin kam nicht zustande, denn ich erhielt am 08.Juni einen Anruf, das diese in finanzielle Probleme mit ihrem eigenen Hau geraten sind und sie „mein Haus" deswegen „Abstoßen" müssen. Sie kommen zwei Tage später mit einem Bänker der Sparkasse vorbei, der sich unser Haus ansehen werde damit es verkauft werden kann.

Das Gutachten des Bankers war nicht erfolgreich. Denn er hatte, nachdem er die baulichen Gegebenheiten, den vorhandenen nachbarlichen Grenzstreit und die von mir erwähnten Baumängel (Wasser im Keller, Dach durch Sturmschaden im Februar defekt und kein eingetragenes Wegerecht für den Hauseingang gesehen hat ) absolut kein Interesse an dem Objekt

Ein versuch meinen Freunden zu helfen, indem ich Nachforschungen bei einem Steuerberater und einer Absicherung durch einen Mietkauf beim gemeinsamen LBS-Berater, der dieser Möglichkeit nicht abgeneigt war, wurde von meiner Freundin mit einer bösen E-Mail an mich wegen Einmischung beantwortet.

Darin stand, das sollte ich es noch nicht wissen sie die Hausbesitzer sind und mich das alles einen feuchten Kehricht angeht. Sie können mit dem Haus machen was sie wollen und einen neuer Mietvertrag müsste sowieso gemacht werden aber zu ihren Bedingungen und wenn es uns nicht passt können wir uns ja schon mal nach einer andern Wohnung umsehen.

Eine telefonische gütliche Einigung war nicht mehr möglich Meine Freundin war über meine Nachfragen der Steuerlichen Möglichkeiten bei dem Steuerberater und der angeblichen weitergabe ihrer Einkommensdaten (die ich ja überhaupt nicht habe) so wie meines Besuches bei „Ihrem" LBS-Beraters so verärgert, das sie nur noch tobte.

Der Rest jeglicher Kommunikation läuft seither nur noch per E-Mail

Der dann bei ihnen angefragte Verkaufspreis des Hauses soll nun 145.000 Euro sein.
Und die im Mietvertrag eingetragene Miete wird nun als „Ich bin nicht in der Lage sie zu bezahlen" abgetan

Ein erneuter Besichtigungstermin eines Maklers wurde für Dienstag den 27.07.2010 angekündigt.

So das war zur Erklärung die lange Vorgeschichte.
Nun zu meinen Fragen.

1. Kann ich meine Freunde dazu bringen (zwingen) das sie zu ihren mündlichen Absprachen (vor Zeugen) stehen und das Haus zum vorverkaufsrecht am ende der 6 Jahre an mich zuerst verkaufen müssen?

2. Kann ich auf legalem Weg einen verkauf „meines Hauses" verhindern bzw. hinauszögern. Wenn es sein muss auch Gerichtlich
(sie sind finanziell abhängig von unserer Miete. Ihr eigenes Haus steht selbst wegen eines nicht bezahlen von 50.000 Euro, die in einer Nebenabsprache mit der Verkäuferin ihres eigenen Hausen und welche nicht in Ihrem Kaufvertrag erwähnten wird. Sollte Ihr Haus versteigert werden, wird „mein Haus" dann in die Versteigerungsmasse mit dazugenommen).

3. Kann meine Freundin auf die Bezahlung des für die Bank ausgestellten Mietvertrages von 350€ bestehen?

4. Kann mir ein anderer, höherer Mietvertrag ohne meinen Willen aufgezwungen werden?

5. Kann sie unsere beiden Wohnungen kündigen und uns einfach so hinauswerfen? (Ich wohne schon seit 1980 in dem Haus, das davor meiner Mutter und davor meiner Großmutter gehört hat. Mein Freund wohnt seit 2006 in seiner Wohnung unter mir.)

6. Sollte ich einen verkauf des Hauses nicht verhindern können, können uns dann die Neubesitzer kündigen und zu welchem Termin?

Über eine baldige Klärung wie ich rechtlich dastehe bzw. vorgehen kann wäre ich dankbar
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 76 weitere Antworten zum Thema:
Zwangsversteigerung Mündliche
25.07.2010 | 01:04

Antwort

von

Rechtsanwalt Matthias Juhre
335 Bewertungen
Sehr geehrte Fragestellerin,

1. Die Verpflichtung eine Immobilie zu verkaufen muss notariell beurkundet werden. Auf eine mündliche Absprache können Sie sich also grundsätzlich nicht berufen.

2. Die Veräußerung des Hauses können Sie nicht verhindern. Sie können sich als Mieterin höchstens gegen die Kündigung (Mietrecht) zur Wehr setzen oder notfalls Räumungsfristen beantragen.

3. Zwischen Ihnen gilt der geschlossene Mietvertrag, der auch die Miethöhe regelt. In das Angebot einer Vertragsänderung zu Ihren Ungunsten müssen Sie nicht einwilligen. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass die Miete nach den gesetzlichen Vorschriften erhöht werden kann (Anpassung an die ortsüblichen Vergleichsmieten).

4. Eine Mietzinserhöhung ist, wie gesagt, nur nach den gesetzlichen Vorschriften möglich. Wenn Ihnen ein Erhöhungsverlangen übersandt wird, sollten Sie das Schreiben von fachkundiger Seite prüfen lassen (Mieterverein, Anwalt o. ä.). Es müssen eine Reihe formaler und inhaltlicher Anforderungen für eine wirksame Mieterhöhung vorliegen. Eine Prognose allein anhand Ihrer Angaben ist leider nicht möglich.

5. Für die Kündigung (Mietrecht) bedarf es grundsätzlich eines Kündigungsgrundes. Einfach »hinausgeworfen« können Sie also nicht werden. Sollte Ihnen ein Kündigungsschreiben zugestellt werden, gilt das zur Erhöhung Gesagte entsprechend: Lassen Sie sich bitte unverzüglich fachkundig beraten. Es gibt eine Reihe rechtlicher Möglichkeiten, sich gegen eine Kündigung zu verteidigen.

6. Wer eine Immobilie in der Zwangsversteigerung erwirbt, hat ein Sonderkündigungsrecht. Das heißt, ein Erwerber kann Ihnen also kündigen. Es gilt die kurze Dreimomatsfrist (spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats). Allerdings muss auch hier ein Kündigungsgrund vorliegen, z. B. Eigenbedarf. Im Ernstfall müsste auch hier von fachlicher Seite geprüft werden, ob die Fristen eingehalten sind, die Kündigung formal wirksam ist oder überhaupt ein Kündigungsgrund vorliegt.

Insgesamt wird es das Beste sein, wenn Sie sich alsbald an einen Anwalt in Ihrer Nähe wenden, der Sie in der ganzen Angelegenheit umfassend vertreten kann. Ohne Kenntnis insb. der Verträge ist an dieser Stelle nur eine erste Einschätzung möglich. Dafür haben Sie bitte Verständnis.


Mit freundlichen Grüßen

M. Juhre
Rechtsanwalt


Hinweis: Bei der gegebenen Antwort handelt es sich um eine erste rechtliche Einschätzung. Eine weitergehende Beurteilung setzt genauere Kenntnis der Umstände sowie Einblick in sämtliche relevanten Unterlagen voraus, was nur im Rahmen einer Mandatserteilung erfolgen kann.

ANTWORT VON
Rechtsanwalt Matthias Juhre
Essen

335 Bewertungen
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Nachbarschaftsrecht, Reiserecht, Miet und Pachtrecht, Baurecht, Zivilrecht