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Frage geschrieben am 16.11.2010 21:15:28

Möglichkeit via Homepage Geld zu sammeln für eine Privatperson?

Rechtsgebiet: Steuerrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1000
Gibt es eine Möglich via Homepage Geld zu "sammeln" für eine Privatperson ohne das dieses Geld versteuert werden muss (weder beim Sammelnden, den Zahlenden, noch beim Empfänger)?

Die Initiatoren hätte keinerlei Vorteil daraus (somit kein Sponsoring, richtig?) und es würde ausdrücklich auf der HP darauf hingewiesen werden, dass keine Gemeinnützigkeit besteht (somit keine Spenden, richtig?) und das auch keine Möglichkeit zur Ausstellung einer Spendenquittung gegeben ist.

Wie müsste das ganze deklariert werden? Gibt es steuerlich
den Begriff Mäzentum und wäre dies hier anwendbar? Oder könnte man hier von einer Schenkung sprechen, die ja bis zu einer gewissen Grenze steuerfrei ist, und können Schenkungen von Dritten/den Initiatoren gesammelt werden oder müssten diese direkt auf das Konto des Beschenkten überwiesen werden?

Fallbeispiel: X ist Vorsitzender eines Vereines und erbringt für diesen Verein herausragende Leistungen. X hat über die Jahre viele Freunde (Privatpersonen/europaweit) gewonnen und einige dieser Freunde möchten, dass X sich hin und wieder etwas gönnt - sie
möchten also explizit ihm etwas zukommen lassen und nicht dem Verein. Dafür möchten diese Freunde über eine Homepage Geld von sich und anderen auf einem eigenen Konto sammeln und dies einmal jährlich an X überweisen.


Antwort geschrieben am 17.11.2010 11:01:31
Rechtsanwalt MBA Marcus Schröter
Burgallee 23, 61231 Bad Nauheim, Tel: 06032/5070054, Fax: 06032/9359974
Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Wirtschaftsrecht, Baurecht, Vertragsrecht, Kreditrecht
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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

1. Die Regelungen zur steuerfreien (Geld-) Leistungen finden sich in § 3 EStG. Danach ist ein Mäzentum steuerfrei, wenn es sich um ein Stipendium handelt, d.h. die finanziellen Mittel aus öffentlichen Mitteln oder einem eingetragenen Verein stammen, § 3, Nr. 11 EStG.

2. Eine weitere Steuerfreiheit besteht z.B. bei der Zahlung von Trinkgeldern, allerdings setzt dies ein Arbeitsverhältnis voraus. Gleiches gilt für einen 400,- Euro Job, was nach Ihren Angaben jedoch nicht in Betracht kommt.

3. Insoweit sind die Geldzuwendungen als Schenkungen zu deklarieren. Hier besteht außerhalb einer familiären Bindung ein Freibetrag von EUR 20.000,-. Daher kann jeder Schenker diesen Freibetrag gegenüber der Begünstigten Person ausnutzen.

4. Die Vorgehensweise über eine Homepage, dass Geld einzusammeln ist grundsätzlich möglich, sollte aber im Rahmen der bestehenden Freibeträge die Zuordnung der Geldzuwendungen an einzelne Personen weiterhin zu ermöglichen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe bei einer Nachfrage weiter zur Verfügung.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter, MBA
Rechtsanwalt & Immobilienökonom
Zertifizierter Zwangsverwalter

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