Luftverkehrsrecht / Tauglichkeitsklasse 2 / Augenoperation / Auslegung JAR-FCL 3
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Generelle Themen
Beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
| in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren ich habe folgende Frage:
Ausgangslage:
Anwärter auf eine Lizenz PPL-A benötigt ein Medical Klasse 2 ist aber untauglich wegen Astigmatismus > 3 Dioptrien.
Konkrete Werte:
sphäre +3 , Zylinder -5,5
daraus folgt stärkste ametrope Meridian bei -2,5
Es gäbe die Möglichkeit den Zylinder chirurgisch zu verringern auf 2.
Die JAR-FCL 3 sagt:
3.340 (6)(g) Augenoperationen
(1) Refraktiv-chirurgische Eingriffe machen untauglich. Die Tauglichkeit kann durch ein flugmedizinisches Zentrum oder einen flugmedizinischen Sachverständigen Klasse 1 gemäß Anhang 13 (8) zu den Abschnitten B und C überprüft werden.
Anhang 13 (8)
Nach einem refraktiv-chirurgischen Eingriff kann [...] die Tauglichkeit Klasse 2 durch ein flugmedizinisches Zentrum oder einen flugmedizinischen Sachverständigen erteilt werden, wenn:
(a) die präoperativen Refraktionsfehler (nach den Definitionen in JAR-FCL [...] 3.340 (b)) [...]) bei der Tauglichkeit Klasse 2 +5 Dioptrien und -8 Dioptrien nicht überschritten haben;
(b) stabile Refraktionsverhältnisse erreicht sind (<0,75 Dioptrien Tagesschwankung);
(c) die Untersuchung der Augen keine postoperativen Komplikationen aufweist;
(d) die Blendempfindlichkeit normal ist;
(e) die mesopische Kontrastsensitivität nicht beeinträchtigt ist;
(f) eine Bewertung durch einen Augenarzt vorgenommen wird.
Interpretiere ich die JAR-FCL 3 dahingehend richtig dass, unter dem Umstand sonstiger Tauglichlichkeit, und postoperativ ausreichender Augenfunktion in diesem Fall Anspruch auf die Erteilung eines Medical Klasse 2 besteht, da präoperativ die Werte für den Refraktionsfehler in Ordung waren und als Verweigerungsgrund der Astigmatismus entfällt, der jedoch als präoperatives Kriterium für ein postoperatives Medical keine Rolle spielt?
mit bestem Dank!









