Ich war von 08.2010 bis 04.2011 in Sharjah/U.A.E. für meine Firma ( Stammsitz in Deutschland) auf Montage tätig.Die Zeit wurde nur durch Urlaub unterbrochen , den ich dann in Deutschland verbracht habe.
Ich war zu dieser Zeit weiterhin in Deutschland angestellt, habe auch in Deutschland gewohnt. Besteht die Möglichkeit einer Steuerbefreiung für diese Zeiträume zu bekommen, obwohl ich in den U.A.E. keine Steuern abgeführt habe.
Gruß U. W.
-- Einsatz geändert am 22.12.2011 16:03:01
Antwort geschrieben am 22.12.2011 16:54:56 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Karlheinz Roth
Johannisbollwerk 20, 20459 Hamburg, Tel: 040/31797380, Fax: 040/312784
Vertragsrecht, Erbrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Immobiliensteuern, Wettbewerbsrecht
Bewertungen: 575
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Bei vorübergehenden Auslandseinsätzen bis zu 183 Tage im Jahr bleiben Sie als Mitarbeiter in Deutschland steuerpflichtig.
Da Sie Ihren Wohnsitz in Deutschland beibehalten haben und mit den Vereinigten Arabischen Emiraten ein Doppelbesteuerungsabkommen(DBA)besteht, müssen Sie Ihren Lohn in den Vereinigten Arabischen Emiraten versteuern. Das ergibt sich aus Art. 14 DBA Deutschland/VAE.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.
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