Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 79 weitere Antworten zum Thema Schadensersatz.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Meine Frage bezieht sich auf eine Lohnpfändung wegen Unterhaltszahlungen.
Ich soll seit dem Nov. 2010 Unterhalt für meine beiden Jungs zahlen. Mein Anwalt hat aufgrund Ehe bedingte Schulden, eine riesige Entfernung zu den Kindern ( eine Strecke 750KM ), also erhöhte Umgangskosten und zu Letzt auch einen erhöhten Mietzuschuss, beantragt das ich nicht Leistungsfähig bin.
Wir haben mit drei verschiedenen Stellen zu tun gehabt. Einmal Jugendamt als Beistand, einmal Jobcenter und noch eine Stelle. Alle unterliegen der Institution „ Die Landrätin". Mein Anwalt hat dann mehrfach diese angeschrieben. Als dies nicht fruchtete, hat er eine Unterhaltsverhandlung angestrebt. Die Dame vom Jugendamt schrieb dem Gericht das mir keine Verfahrenskostenbeihilfe bewilligt werden darf, weil zu der Verhandlung kein Grund bestände. Das Gericht ging auf viele aufgeführte Kosten meinerseits nicht ein und so mussten wir Einspruch einlegen. Also ein laufendes Verfahren.
Nun bekam ich heute ein Schreiben eines Gerichtsvollzieher die sich alle auf den ersten Beschluss stützen, mit den Papieren das eine Lohnpfändung ansteht, die die Dame des Jugendamtes einleitete. Meinem Anwalt versicherte Sie das sie bis zur Klärung von allen Pfändungs und Gerichtsvollzieher Absichten absehen wolle.
Nun meine Frage:
Kann ich diese Dame wegen Rufschädigung verklagen. Wenn ja wie sehe diese aus?
Kann ich ein Entschuldigungsschreiben an meine Firma verlangen? Ich arbeite in diesem Weltkonzern 23 Jahre?
Wie schnell kann man eine Lohnpfändung stoppen?
Bekomme ich eine negativ Eintrag in der Schufa, wie kann ich dagegen vorgehen?
Ich bedanke ich im voraus .
Mit freundlichen Grüßen
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