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Frage geschrieben am 11.03.2011 10:01:40

Lohnpfändung

Rechtsgebiet: Inkasso, Mahnungen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 848
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich lebe seit September in Kenia wo Ich seit Januar auch mit einer Kenianerin Verheiratet bin.Ich arbeite aber 5-6 Monate im Jahr mit Unterbrechungen in Deutschland.Da mein Lebensmittelpunkt Mombasa ist und Ich jetzt eine Lohnpändung habe möchte Ich fragen welches Gesetz gilt und kann Ich Wiederspruch gegen die Lohnpfändung nach Kenianischem Recht einlegen?


Antwort geschrieben am 11.03.2011 10:13:08
Rechtsanwalt Thomas Bohle
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Sehr geehrter Ratsuchender,


entscheidend ist, wo der Schuldner, also Sie, tatsächlich beschäftigt ist. Der Wohnsitz des Schuldners ist dabei irrelevant.


Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung wird aber das Beschäftigungsverhältnis in Deutschland ausgeübt, so dass dann auch das deutsche Recht Anwendung finden wird; einen Widerspruch nach kenianischem Recht werden Sie daher nicht erfolgreich durchsetzen können.


Allerdings sollte aufgrund der Heirat und der vermuteten Tatsache, dass Sie nun einer weiteren Person gegenüber unterhaltspflichtig sind, dann die Höhe des Pfändungsbetrages auch unter Berücksichtigung der Pfändungsgrenzen unbedingt weitergehend geprüft werden.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 11.03.2011 10:49:24

Ok Danke!Wie hoch liegt die derzeitige Pändungsgrenze und wer prüft die Pfändungsgrenze?
Antwort auf Nachfrage vom Anwalt geschrieben am 11.03.2011 10:54:36

Sehr geehrter Ratsuchender,


unter der Voraussetzung, dass noch eine Unterhaltsberechtigte vorhanden ist, liegt die Grenze bei 1.359,99 Eur.


Zu beachten wäre diese Grenze eigentlich von der Drittschuldnerin, also Ihrem Arbeitgeber; gleichwohl sollten Sie immer auch alles überprüfen, um mögliche Fehler zu entdecken.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle

Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Lohnpfändung | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2011-03-12
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