Meine Frage was wird von dem Gehlt von 1500€abgezogen.
Mein Mann wird nicht als Unterhltspflichtig eingestuft,weil er selbst ein Gehalt bezieht.Wir haben keine Kinder.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort geschrieben am 27.08.2010 19:40:42 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwältin Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 9961 14, Fax: 06131 9961 13
Erbrecht, Arbeitsrecht, Einkommensteuerrecht, Internationales Steuerrecht, Familienrecht
Bewertungen: 164
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ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung
unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser
Plattform.
Bei einer Gehaltspfändung richtet sich die Höhe des pfändbaren
Betrages nach der aktuellen Tabelle zu § 850c ZPO. Danach sind
bei dem von Ihnen angebenen Nettogehalt ohne Unterhaltsverpflichtungen vom Arbeitgeber Euro 360,40 abzuführen.
Falls Sie geringere monatliche Zahlungen leisten wollen, müssen
Sie mit dem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung und Aussetzung der Vollstreckung vereinbaren.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen. Für eine Nachfrage oder auch eine weitergehende Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
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