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Frage geschrieben am 27.08.2010 17:36:11

Lohnpfändung

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 828
Bewertung der Antwort vom Fragesteller:
Ich habe eine lohnpfändung erhalten.Mein Mann und ich sind beide Berufstätig.Bei der Degussa Bank Hausbank der Firma habe ich nachgefragt ob diese den Betrag von 3600€als Mitarbeiter Kredit ausgleichen kann.Das macht die Bank nicht.
Meine Frage was wird von dem Gehlt von 1500€abgezogen.
Mein Mann wird nicht als Unterhltspflichtig eingestuft,weil er selbst ein Gehalt bezieht.Wir haben keine Kinder.
Mit freundlichen Grüßen


Antwort geschrieben am 27.08.2010 19:40:42
Rechtsanwältin Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 9961 14, Fax: 06131 9961 13
Erbrecht, Arbeitsrecht, Einkommensteuerrecht, Internationales Steuerrecht, Familienrecht
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung
unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser
Plattform.

Bei einer Gehaltspfändung richtet sich die Höhe des pfändbaren
Betrages nach der aktuellen Tabelle zu § 850c ZPO. Danach sind
bei dem von Ihnen angebenen Nettogehalt ohne Unterhaltsverpflichtungen vom Arbeitgeber Euro 360,40 abzuführen.
Falls Sie geringere monatliche Zahlungen leisten wollen, müssen
Sie mit dem Gläubiger eine Ratenzahlungsvereinbarung und Aussetzung der Vollstreckung vereinbaren.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen. Für eine Nachfrage oder auch eine weitergehende Beratung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin


Bewertung der Antwort vom Fragesteller

Lohnpfändung | Gesamtbewertung: 5/5 | Datum: 2010-08-27
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