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Frage geschrieben am 18.03.2010 16:34:52

Lohnnachzahlung ehem. Minijob-Verhältnis

Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Geschlossen | Aufrufe: 1196
Sehr geehrte Damen und Herren Rechtsanwälte,

ein Bekannter vor mir arbeitete in den Monaten Juli bis einschl. Oktober 2009 auf GV-Basis (sog. Minijob-Verhältnis) und verdiente stets unterhalb der 400-Euro-Grenze.

Nachdem das Vertragsverhältnis regulär auslief, verklagte er den ehemaligen AG auf Nachzahlung von Sonntagszuschlägen sowie auf Auszahlung des bis dahin aufgelaufenen Urlaubsanspruchs.

Vor dem Arbeitsgericht einigten sich beide Parteien auf eine Vergleichszahlung in Höhe von 245.- Euro.

Der AG setzte jene Nachzahlung in Höhe von 245.- Euro auf den Monat Oktober 2009, also auf jenen Monat, in dem das Arbeitsverhältnis endete.


Die Korrektur der Einkommensabrechnung Oktober 2009 des AG wie folgt:

Grundstundenlohn : 399,35 Euro (regulär erzielter Monatslohn 10/2009)
Monatslohn: 245,00 Euro (vor Gericht erzielte Vergleichzahlung)
-----------------------------------------
644,35 Euro
- 131,92 Euro (Abzüge Sozialversicherung)
- 390,51 Euro (regulärer Monatslohn aus 10/2009)
-----------------
121,92 Euro Auszahlungbetrag!


Nun aber zieht der ehemalige AG von den 121,92 Euro plötzlich auch noch 75.- Euro Lohnsteuer sowie 4,12 Euro Soli-Zuschlag ab, ist das korrekt?


Vielen Dank im Voraus!





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