Lohnkürzung Stundenkürzung bei Urlaub und Krankheit
28.04.2012 11:25 |
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Arbeitsrecht
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Rechtsanwalt LL.M.; M.A. Michael Grübnau-Rieken
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Hallo,
meine Mutter hat einen Arbeitsvertrag über 26 Stunden pro Woche. Sie arbeitet drei Mal 5 und und zwei Mal 5,5 Stunden. Wenn sie Urlaub hat oder krank ist, werden ihr diese Tage aber nur mit 4,97 Stunden berechnet.
Ist das rechtlich zulässig? Eine Vorarbeiterin sagte, diese diene zur Abschreckung. Da meine Mutter Reinigungskraft ist und sehr wenig verdient, weiß ihr Arbeitgeber auch, dass sie nicht so schnell zum Anwalt geht.
Wozu würden Sie meiner Mutter nun raten? Sie ist schon über 50. Kündigt man ihr, findet sie so schnell nichts neues.
Trifft nicht Ihr Problem?
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