Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 54 weitere Antworten zum Thema Lohnfortzahlung.
Ich war bis 17.12.10 im Einsatz für einen Personaldienstleister und habe erst am 13.01.11 den nächsten Einatz bekommen. Gekündigt wurde mir nicht aber für die Zeit 18.12.10-12.01.11 wird mir a.) nur der Grundlohn bezahlt und b.) wurde mir für die Zeit 2 Zage Urlaub abgezogen die ich noch hatte und die restl, Zeit lief alles in Minusstunden, die ich nun reinatbeiten muß, Ist das trchtrns?Antwort geschrieben am 15.01.2011 17:02:14 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Paulistraße 10, 31061 Alfeld, Tel: 05181/5013, Fax: 05181/24163
Vertragsrecht, allgemein, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Familienrecht, Internet und Computerrecht, Miet und Pachtrecht, Sozialrecht, Strafrecht, Kaufrecht
Bewertungen: 585
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gerne beantworte ich Ihre Frage.
Ihre Arbeitszeit und der Lohnanspruch hängen von den Vereinbarungen im Arbeitsvertrag ab. Es spricht aber alles dafür, dass das Verhalten Ihres AG rechtswidrig ist. Wenn Ihre Arbeitskraft nicht abgerufen wird, liegt dies im Risikobereich des AG.
Sie müssen auch während einer Zeit ohne Verwendung weiter bezahlt werden. Welchen Lohn Sie verlangen können, hängt wie gesagt von Ihrem Vertrag ab. Es kann sein, dass Sie in der Zeit ohne Einsatz nur Anspruch auf den vertraglichen Grundlohn ohne Zuschläge haben.
Keinesfalls ist es aber zulässig Urlaub abzuziehen und Minusstunden zu schreiben. Sie müssen so behandelt werden, als hätten Sie gearbeitet. Ihrem Arbeitszeitkonto sind also auch für die Zeit 18.12-12.1 die üblichen Stunden gutzuschreiben. Sie müssen nichts nacharbeiten.
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