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Lohnfortzahlung Kündigung Probezeit


22.09.2008 07:11 |
Preis: ***,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Astrid Hein


| in unter 1 Stunde

Arbeitnehmerin A hat am 15.04.08 ein Arbeitsverhältnis mit einem befristeten Arbeitsvertrag begonnen und kündigt selber innerhalb der Probezeit fristgerecht Ende August zum 14.09.09.
Da sich die Firma vom 15.08.-15.09.08 im Betriebsurlaub befindet, geht die Kündigung dennoch wirksam zu.
Arbeitnehmerin A hat bisher keinen Urlaubsanspruch bei dieser Firma gehabt, musste also quasi den "Betriebsurlaub" mit nehmen.
Nun stellt die Gehaltsabteilung die "letzte" Gehaltsabrechnung zu und Arbeitnehmerin A erhält nur ein halbes Monatsgehalt, zusätzlich werden ihr 8 Tage Urlaub in Anrechnung gestellt, die vom Lohn abgezogen werden.
Ist dies rechtens und wieviel muss der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin tatsächlich nachzahlen. Rechtsgrundlagen wäre wünschenswert.
Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 1521 weitere Antworten zum Thema:
Kündigung Lohnfortzahlung Probezeit
22.09.2008 | 07:34

Antwort

von

Rechtsanwältin Astrid Hein
181 Bewertungen
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

hiermit beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Die Gehaltsabrechnung bezüglich eines halben Monatsgehaltes ist korrekt, da das Arbeitsverhältnis nur bis zum 14.09.2008 bestand. Die Anrechnung von 8 Tagen Urlaub ist mir nicht verständlich Ich halte die Einsicht in den Arbeitsvertrag und der Lohnabrechnung zur rechtlichen Beurteilung für erforderlich.

Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit eine erste Einschätzung in die Rechtslage geben konnte und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Astrid Hein
Rechtsanwältin


ANTWORT VON
Rechtsanwältin Astrid Hein
Unterbachern

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