Lohnfortzahlung Kündigung Probezeit
22.09.2008 07:11 |
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Arbeitsrecht
Beantwortet von
Rechtsanwältin Astrid Hein
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Arbeitnehmerin A hat am 15.04.08 ein Arbeitsverhältnis mit einem befristeten Arbeitsvertrag begonnen und kündigt selber innerhalb der Probezeit fristgerecht Ende August zum 14.09.09.
Da sich die Firma vom 15.08.-15.09.08 im Betriebsurlaub befindet, geht die Kündigung dennoch wirksam zu.
Arbeitnehmerin A hat bisher keinen Urlaubsanspruch bei dieser Firma gehabt, musste also quasi den "Betriebsurlaub" mit nehmen.
Nun stellt die Gehaltsabteilung die "letzte" Gehaltsabrechnung zu und Arbeitnehmerin A erhält nur ein halbes Monatsgehalt, zusätzlich werden ihr 8 Tage Urlaub in Anrechnung gestellt, die vom Lohn abgezogen werden.
Ist dies rechtens und wieviel muss der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin tatsächlich nachzahlen. Rechtsgrundlagen wäre wünschenswert.
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