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Frage geschrieben am 17.08.2008 15:03:00

Lohn - und Kontopfändung rechtens?

Rechtsgebiet: Generelle Themen | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 3583
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgendes Problem: Im April wurde meine Bankkarte am Geldautomaten eingezogen und auf Nachfrage bei meiner Bank wurde mir gesagt das eine Kontopfändung vorliegt. Kurz darauf habe ich vom AG erfahren das ebenfalls eine Lohnpfändung vorliegt und mir beim nächsten Gehalt nur noch der Pfändungsfreibetrag überwiesen wird. Bei der Abrechnung für dem Monat Mai und Juni wurden 367,40€ und 306,49€ an den Gläubiger überwiesen aber die Kontopfändung bestand immer noch. Es wurde weder die Miete noch Nebenkosten überwiesen. Ich bat dann um einen Termin bei der zuständigen Gerichtsvollzieherin um mich zu Informieren wie lange diese Kontopfändung noch bestehen bleibt. Die Gerichtsvollzieherin setzte sich mit dem Gläubiger in Verbindung und berichtete mir dass der Gläubiger nach der 3ten Zahlung die Pfändung aufheben würde. Im Juli wurden erneut ca. 350 € an den Gläubiger abgetreten. Auf Nachfrage beim Gläubiger wurde mir zugesichert dass die Kontopfändung aufgehoben wird und ein entsprechendes Schreiben an das Amtsgericht geschickt worden ist. In den Monaten Mai, Juni und August wurde der Pfändungsfreibetrag auf mein Guthabenkonto überwiese, welches jetzt ein Guthaben von etwa 3500,00 € aufweist aber ich kann nicht über dieses Geld verfügen. Auf Nachfrage beim Amtsgericht warum die Pfändung nicht aufgehoben wird durfte man mir plötzlich keine Auskunft mehr geben. Da ich viel auf Montage bin, bin ich dringend auf das Geld angewiesen aber weiß jetzt nicht was ich noch tun kann um an mein Guthaben zu kommen. Meine finanziellen Möglichkeiten sind absolut ausgereizt und ich weiß nicht mehr wie ich noch zu Arbeit kommen soll.
Nun zu meinen Fragen:
Ist es Rechtens das gleichzeitig ein Konto und ein Lohn Gepfändet werden darf?
Wie soll ich mich weiter Verhalten um an mein Guthaben zu kommen?

Des Weiteren habe ich ein Schreiben der Anwaltskanzlei des Gläubigers, das ich nicht wirklich verstehe. Es wäre schon wenn ich dieses Schreiben an sie weiterleiten dürfte um es mir zu erklären.

Mit freundlichen Grüßen



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Diese Antwort ist vom 17.8.2008 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
Antwort geschrieben am 17.08.2008 15:51:25
Sehr geehrter Fragesteller,

es ist rechtmäßig, dass Lohn und Konto gleichzeitig gepfändet werden. Dies ist zum Beispiel dann sinnvoll, wenn der Gläubiger vermutet, dass der Schuldner Ersparnisse hat, die jedoch nicht ausreichen um den Gläubiger zu befriedigen.
Auch muß ein Arbeitgeber die Pfändungsfreibeträge von sich aus beachten, während auf dem Konto ein Antrag auf Aufhebung der Pfändung des Guthabens erforderlich ist, den der Schuldner nicht bei der Gerichtsvollzieherin sondern beim Gericht stellen muß, um über sein Geld verfügen zu können.

Sie können nach § 850 K ZPO beim Vollstreckungsgericht beantragen: „Die Pfändung des Kontos Nr. ..... bei der ...... Blz.: ...... wird in Höhe von .... Euro monatlich (Pfändungsfreibetrag 985,15 Euro + 3/10 des überschießenden Teils des Einkommens) aufgehoben.

Begründung: Bei den Eingängen auf diesem Konto handelt es sich um den unpfändbaren Teil des Lohnes des Schuldners."

Ein solcher Antrag wird Ihnen auch vom Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle des Gerichts kostenlos formuliert, wenn Sie dort sagen, dass und warum sie die Aufhebung der Kontopfändung wollen.
Im Normalfall wird dann innerhalb von 2 Wochen über den Antrag entschieden und Sie können wieder über den nicht pfändbaren Teil verfügen.
Aber das geht nicht von allein, sondern Sie müssen einen Antrag stellen.

Zutreffend ist auch, dass das Gericht Sie nicht beraten sondern nur über gestellte Anträge entscheiden darf.

Das Schreiben des Gläubigeranwalts können Sie in den Formaten BMP, DCX, JPG, PCX oder PDF einscannen und an meine e- mail Adresse rabernhardmueller@alice-dsl.net senden. Dann werde ich versuchen es Ihnen per e- mail zu erklären.

Ich vermute, dass das Schreiben die Erklärung dafür enthält, warum der Gläubiger die Pfändung entgegen seiner ursprünglichen Absicht doch nicht aufgehoben hat.


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