Frage geschrieben am 27.08.2010 21:23:48
Lohn einbehalten
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht | Einsatz: € *** | Status: Beantwortet | Aufrufe: 1470Letztes Jahr habe ich von meinem Chef ein Privates Dahrlen in Höhe von 3200€ für den Kauf eines Autos erhalten. Er hat mir schon einen Teil Monatlich abgezogen, jetzt behält er meinen gesamten Restlohn ein und gibt mir auch nicht meine letzte Lohnabrechnung.
Darf er das?
Antwort geschrieben am 27.08.2010 21:46:39 Frag-einen-Anwalt.de Antworten von diesem Anwalt als RSS-Feed abonnieren!
Rechtsanwalt Oliver Wöhler
Paulistraße 10, 31061 Alfeld, Tel: 05181/5013, Fax: 05181/24163
Kaufrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Arbeitsrecht, Vertragsrecht, allgemein
Bewertungen: 552
Paulistraße 10, 31061 Alfeld, Tel: 05181/5013, Fax: 05181/24163
Kaufrecht, Strafrecht, Sozialrecht, Miet und Pachtrecht, Internet und Computerrecht, Fachanwalt Familienrecht, Fachanwalt Arbeitsrecht, Vertragsrecht, allgemein
Bewertungen: 552
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Auf die Erteilung der Lohnabrechnung haben Sie einen Anspruch, der notfalls eingeklagt werden kann.
Für die Rückzahlung des Darlehens kommt es darauf an, was im Darlehensvertrag vereinbart war. Gibt es keine Vereinbarung, dann gilt das Gesetz. Das Darlehen muss nicht automatisch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zurückgezahlt werden, wenn es dafür keine Vereinbarung gibt, sondern muss vom Arbeitgeber mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten nach § 488 III BGB gekündigt werden.
Selbst wenn es eine Vereinabrung gäbe, dass mit Beendigung das Darlehen gällig wird, dürfte der AG nicht den gesamten Restlohn einbehalten. Der AG muss die Pfändungsfreigrenzen des AN beachten. Diese ergeben sich aus § 850 c ZPO und steigen mit der Zahl der Unterhaltspflichtigen. Wenn Sie etwa 2 Kinder und eine Ehefrau unterhalten müssten, wäre Ihr Freibetrag 1769,90 € netto.
Natürlich müssen Sie nach Kündigung das Darlehen zurückzahlen, eine Verrechnung mit dem Lohn ist aber nur bei Beachtung der Freigrenzen möglich. Fehlt die Vereinbarung über die Rückzahlung, müsste der AG ohnehin erst das Darlehen kündigen.
Sie sollten anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen, falls der AG nicht einlenkt.
Als Leser können Sie
oder Rechtsanwalt Wöhler direkt

